Schuss in den Hoden: Richter schlägt Tankstellenräuber einen Vergleich vor

Der 25-Jährigen will Schmerzensgeld vom Land NRW erstreiten.

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Mit einem weißen Blatt Papier schützte sich der zu sechs Jahren Haft verurteilte Räuber (25) vor den zahlreich erschienenen Fotografen, als er gestern den Gerichtssaal betrat. Sein Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Im Juli 2012 überfiel der 25-Jährige zweimal eine Tankstelle. Beim zweiten Mal wurde er von der Polizei gestoppt. Denn die hatte Wind bekommen von der Aktion und lag auf der Lauer. Als der mit einem Messer bewaffnete Räuber die Tankstelle betrat und „Überfall“ schrie, sprang ein Polizist aus dem Nebenraum, forderte den Täter auf, stehen zu bleiben, und als dieser das nicht tat, schoss der Beamte. Die Kugel traf den Räuber von hinten ins Gesäß und trat vorne wieder aus, wie sein Anwalt Heribert Keyenburg gestern am ersten Verhandlungstag sagte. Später musste dem verletzten Räuber ein Hoden entfernt werden. Und aus diesem Grund verlangt der mittlerweile Verurteilte Schmerzensgeld. Gestern wurde die Klage des Täters verhandelt. 10 000 Euro wollte der 25-Jährige ursprünglich vom Dienstherrn des Polizisten, also vom Land NRW. Aber selbst wenn der Räuber ein Schmerzensgeld bekommen sollte, so hoch wird es wohl nicht sein.

Beim gestrigen Gütetermin senkte Heribert Kayenburg, Prozessbevollmächtigter des Klägers, die Forderung bereits auf 5000 Euro. Der Kammervorsitzende Bernd Bößem gab zu Bedenken, dass der Fall bereits ein paar Jahre alt sei. Um ihn endgültig zu klären, sei eine Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen unter anderem des Klägers, aber auch des Polizeibeamten erforderlich. Und ob damit in dieser Instanz die Schmerzensgeld-Geschichte endgültig geklärt werden könne, sei fraglich, so der Kammervorsitzende. Will heißen: Es könnte ein sehr langwieriges Verfahren werden. Und das Ergebnis sei völlig offen. Bößem schlug deshalb einen Vergleich vor: ein mögliches Schmerzensgeld von 2500 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits sollten gegeneinander aufgerechnet werden. Bis zum 8. November sollen die Parteien nun darüber entscheiden.

Der Tankstellenräuber, der damals zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, behauptete später, er habe bereits vor dem Schuss das Messer fallen lassen, sich demnach auf der Flucht befunden. Dagegen erklärte das Land NRW, der Polizist habe aus Notwehr gehandelt.

Das Gericht will die Bedingungen des Vergleichsvorschlages am 8. November um 12 Uhr in Zimmer A 246 verkünden. Damit sollten in drei Wochen am Ende alle Ansprüche erledigt sein.