Todesschuss: Freispruch

Angehörige sind über Urteil empört. Staatsanwalt überlegt, ob er den Freispruch für Polizisten akzeptiert.

Mönchengladbach. Mit einem Freispruch endet der Prozess gegen einen Polizeihauptkommissar (47), der am Vatertag 2010 in Hennef-Uckerath einen Discobesucher aus Giesenkirchen (44) „aufgrund eines tragischen Irrtums“ erschossen hat. Der Angeklagte hatte sich vor dem Bonner Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass dem Beamten „kein strafwürdiges Verhalten nachzuweisen ist“.

Der Giesenkirchener hatte mit dem Freund in der Disko Vatertag gefeiert. Um 17 Uhr kam es in dem Lokal zu einer Auseinandersetzung der Beiden mit einer Gruppierung aus Köln. Der 44-Jährige rief die Polizei und erstattete Anzeige — bei dem angeklagten Polizisten und dessen Kollege.

Eine Stunde später wurden die Beamten wegen einer neuen Schlägerei erneut nach Uckerath geschickt. Vor der Disko hatte der Gladbacher laut Urteil mit einem Teleskopschlagstock auf einen Kontrahenten aus der vorangegangenen Auseinandersetzung eingeschlagen. Sicherheitsmitarbeiter der Disko griffen ein und nahmen den Schlagstock an sich.

Als der Kölner daraufhin mit zwei Freunden hinter den beiden Männer herlief, packte der 44-Jährige an das — inzwischen leere — Schlagstockholster an seinem Gürtel und drohte: „Kommt her, ich knall euch ab.“

Aufgrund der Zeugenaussagen — den Beamten wurde u.a. berichtet, dass der Mann eine Waffe und gedroht habe, jemanden zu erschießen — zogen die Polizisten ihre Dienstwaffen. Auf dem Parkplatz eskalierte die Situation, als der fliehende Giesenkirchener nicht wie gefordert stehen blieb und die Arme hob. Stattdessen drehte er sich laut Urteil um, hob die linke Hand, packte mit der rechten nach hinten an seinen Gürtel.

In der Annahme, der Mann ziehe eine Pistole, schoss der Polizist ihm in den Bauch — das Opfer verblutete. Der Vorsitzende sagte, dass sich der Disko-Gast für den Angeklagten als „Person darstellte, die eine Waffe trägt und gewaltbereit war“. Daher konnte der Beamte davon ausgehen, dass der 44-Jährige eine Schusswaffe ziehen wollte.

Opfer-Angehörige nennen das Urteil „unglaublich“, Polizeibeamte freuen sich mit dem Kollegen über den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft überlegt, ob sie Revision einlegt. Der Ankläger hatte 2700 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert.