Mönchengladbach Toter im Baum: Könnte M. mit mehr Hilfe heute noch leben?

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen der Polizei sind abgeschlossen. Der Tote wurde als der 17-Jährige M. zweifelsfrei identifiziert. Eine Psychatrie soll den Jungen mehrfach schnell wieder entlassen haben. Die Bezirksregierung fordert jetzt einen Bericht.

Foto: Kricke

Mönchengladbach. War die Hilfe, die dem traumatisierten Kind nach dem blutigen Familiendrama angeboten worden war, nicht ausreichend? Hätte man den Jungen, der sich allen Unterstützungsangeboten verweigerte und sich stattdessen auf Bäume und Dächer zurückzog, zwangseinweisen müssen? Könnte M. heute noch leben? Diese Fragen stellten sich zurzeit viele Menschen in der Stadt. Für den Fall M. interessiert sich jetzt auch die Bezirksregierung. Sie forderte einen Bericht von der Stadt Mönchengladbach an.

M., der sich am 24. Januar 2014 schützend vor seine Mutter warf, auf die der Vater mehrfach mit dem Messer einstach, war in der Psychiatrie. Mehrfach sogar. Ein gutes Jahr nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus, in das der damals 14-Jährige nach der Attacke seines Vaters lebensgefährlich verletzt eingeliefert wurde, kam der Junge laut Jugendamt das erste Mal nach einer fachärztlichen Diagnose in die Klinik. Zwei Tage später sei er wieder entlassen worden. Die Psychiatrie sah laut Jugendamt keine Notwendigkeit zur weiteren Aufnahme.

Einen Monat später wurde erneut ein Antrag auf eine geschlossene Unterbringung des Jungen gestellt. Doch schon wieder soll in der Kinder- und Jugendpsychiatrie entschieden worden sein, dass diese Maßnahme für M. nicht nötig sei, weil keine akute Selbst- und Fremdgefährdung vorliege. So kam der Junge am 1. Juni 2015 in eine pädagogische Ambulanz. In einer kinder- und jugendpsychiatrischen Stellungnahme hieß es wenige Tage später, dass es fraglich sei, dass M. im Rahmen eines stationären Aufenthaltes geholfen werden könnte. Denn dies sei nur mit extremen Freiheitsentzug (wiederholte Fixierung) und betäubenden Medikamenten möglich. Empfohlen wurde ein niederschwelliges, ambulantes Angebot.

So wurde M. am 9. Juni 2015 aus der pädagogischen Ambulanz entlassen — mit der Option, jederzeit wieder zurückkehren zu können. Streetworker kümmerten sich fortan um ihn. Sie zahlten ihm unter anderem Geld für seinen Lebensunterhalt aus, boten an, ihn bei Arztbesuchen und Einkäufen zu begleiten. Am 21. Juli 2016 kam M. erneut in die Psychiatrie. Der Aufenthalt endete nach wenigen Stunden. Wieder soll es geheißen haben: Es besteht keine akute Gefährdung.

Wegen kleinerer Delikte wurde M. im September 2016 in Untersuchungshaft geschickt und später zu einer Jugendstrafe verurteilt, die unter Auflagen in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wurde. Unter anderem sollte sich der Junge in Therapie begeben. Im Dezember 2016 und Januar 2017 mussten laut Jugendamt insgesamt 17 Termine in der Psychiatrie abgesagt werden, da M. nicht greifbar war. Im Januar dieses Jahres erging ein Sicherungshaftbefehl gegen den Jugendlichen. Ende April wurde seine mumifizierte Leiche in einem Baum gefunden.

Michael Borg-Laufs, Diplom-Psychologe, Psychotherapeut und Professor an der Hochschule Niederrhein, kennt den Fall nur aus den Medien. Aber er weiß, traumatische Erlebnisse machen einen Menschen immer schwächer. „An manche Dinge kann man sich gewöhnen, an so etwas nicht“, sagt er. Es gebe tatsächlich Fälle, in denen traumatisierten Kindern und Jugendlichen nicht geholfen werden könnte. Und sicherlich sei es für eine Therapie hinderlich, wenn der Patient sich nicht darauf einlassen wolle. Motivation herzustellen, könne ein Teil der Therapie sein. Und Zwangseinweisungen würden einen Erfolg der Behandlung nicht ausschließen, „wenn aber jemand dauerhaft fixiert werden muss, dann muss man sich fragen: Ist das entwicklungsförderlich?“, sagt Borg-Laufs.

Am Freitag gab die Polizei bekannt, dass die rechtsmedizinischen Untersuchungen an der Leiche abgeschlossen sind. Dabei wurde M. zweifelsfrei als der Tote identifiziert. Die Todesursache liegt weiterhin im Dunkeln. Der 17-Jährige könnte an einer Überdosis oder einer Unterkühlung gestorben sein. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden haben die Ermittlungen nicht ergeben.