Türsteher vor Gericht

Aussagen der Zeugen reichten am Freitag nicht aus.

Mönchengladbach. Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde am Freitag gegen einen 23-jährigen türkischstämmigen Mann aus Mönchengladbach verhandelt, dem die Staatsanwaltschaft als Türsteher gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorwirft.

In der Nacht vom 23. auf den 24. September vergangenen Jahres soll der Angeklagte, der als Türsteher einer Großdisko in Krefelds Innenstadt tätig war, mehrfach auf einen heute 27-Jährigen aus Rheydt eingeschlagen haben, der sich mit Freundinnen in Krefeld vergnügte.

Die hinzugezogene Polizei hatte als Tatzeit 3.45 Uhr vermerkt, den Hergang aber nicht selbst miterlebt. Sie traf auf den 27-Jährigen, der in einer kleinen dunklen Gasse abseits der Königstraße am Boden lag und getreten und geschlagen worden war.

Für den Geschädigten endete der Diskobesuch im Krefelder Klinikum. Dort stellte man fest, dass er Rippenprellungen erlitten hatte und das linke Trommelfell geplatzt war. Acht Tage war der junge Mann arbeitsunfähig.

Das Gericht bemühte sich am Freitag, aus fünf Zeugen die Wahrheit über das nächtliche Geschehen herauszubekommen. Doch deren Erinnerungsvermögen ergab beispielsweise nur die Erkenntnis, „Türsteher sind breit und schlagen schnell zu“, besonders eindeutige Aussagen machten sie nicht.

Die Richterin — unterstützt durch die Staatsanwältin und auch den Verteidiger — ließ sich die nächtlichen Vorgänge detailliert schildern. Keine Aussage konnte jedoch als Grundlage eines Richterspruchs dienen. Auch, wenn man viel über die Arbeit von Türstehern erfuhr, es müssen noch weitere Disko-Mitarbeiter, zum Beispiel von der Kasse, angehört werden. Also wurde ein Fortsetzungstermin auf den 19. Oktober festgesetzt.