Mönchengladbach. Vor dem Mönchengladbacher Landgericht ist ein 44-jähriger Mann wegen 14 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Eine 23-jährige Mönchengladbacherin bekam zwei Jahre auf Bewährung. Beide müssen zudem einen Entzug machen.
Die beiden betäubungsmittelabhängigen Angeklagten gaben zu, in der Zeit von Dezember 2007 bis Juli 2008 zur Finanzierung ihres Eigenbedarfs an Drogen einen regen Handel mit Amphetaminen, Ecstasy und Marihuana betrieben zu haben. Das Amphetamin streckten sie mithilfe einer Küchenschüssel und eines Mixers mit Koffein. In dem Verfahren ging es um rund sieben Kilo Amphetamin, 575 Gramm Marihuana, 1500 Ecstasy-Pillen und 28 Fläschchen Liquid-Ecstasy.
Bei dem Gladbacher kam erschwerend hinzu, dass er bereits im März 2008 vom Amtsgericht wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde.
Das Gericht wertete es jedoch als positiv, dass sich beide Angeklagten geständig und reuig zeigten und auch bemühten, zur Aufklärung beizutragen. Vor allem auf den arbeitslosen Lagerarbeiter schienen die neun Monate in Untersuchungshaft einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben.