Am Hafenbecken I in Neuss Werhahn-Brache: Stadt gibt nicht auf
Neuss. · Urteil gegen Bebauungsplan ist rechtskräftig. Stadt hält am neuen Quartier fest.
Der Stillstand auf dem Werhahn-Gelände dauert an. Grund dafür ist, dass der Bebauungsplan für das Gelände entlang der Düsseldorfer Straße für ungültig erklärt wurde. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster in einem von zwei Betrieben im Hafen angestrengten Normenkontrollverfahren vom Januar 2018, gegen das sich die Stadt erfolglos zu wehren versuchte, hat Rechtskraft erlangt. Trotzdem hält die Stadt an den Plänen fest, auf der Brache rund um die denkmalgeschützten Reste der 1993 geschlossenen Neusser Lagerhaus AG ein gemischt genutztes Quartier mit einem hohen Anteil an Wohnungen zu entwickeln. Mit einem modifizierten Bebauungsplan startet sie jetzt einen zweiten Anlauf.
Geht es schnell, besteht Anfang 2020 Baurecht, berichtet Planungsdezernent Christoph Hölters. Es kann aber sein, dass sich die unendliche Geschichte – der erste Aufstellungsbeschluss datiert aus dem Jahr 2009 – unendlich fortsetzt. „Man muss damit rechnen, dass erneut geklagt wird“, sagt Karl-Heinz Baum (CDU), der Vorsitzende des Planungsausschusses.
Im Laufe des langen Verfahrens hat es einige Veränderungen auf Investorenseite gegeben. Die Werhahn KG, 2008 Initiator des Verfahrens, besitzt nach Angaben eines Firmensprechers nur noch eine Teilfläche – und auch die will sie noch veräußern. Interessenten gebe es, heißt es. Ursprungsinteresse des Unternehmens sei es gewesen, den Rahmen zu schaffen, „dass dort etwas Schönes entstehen kann“. Die Umsetzung aber sei Sache von anderen. Auch der Düsseldorfer Projektentwickler „Lo-Projects“, der sich unter der Chiffre LOX um die Revitalisierung der „Speicherstadt“ bemühen wollte, hat nach Angaben von Geschäftsführer Rainer Kohl keine Aktien mehr in dem Vorhaben. Das Gesamtprojekt sei an einen „starken Investor aus dem Süddeutschen veräußert worden“, der neben der Werhahn KG nun alleiniger Flächenbesitzer sei.
Ein Hotel in der Speicherstadt zu etablieren,wird weiterverfolgt
Die Idee, in der Speicherstadt der Lagerhaus AG ein Hotel zu etablieren, werde weiter verfolgt und bleibt nach Angaben von Christoph Hölters auch rechtlich möglich. Ob dort aber noch ein Choice-Hotel der Betreibergesellschaft „Place Value“ entsteht, ließ Kohl auch auf Nachfrage offen. Dieses Unternehmen hatte bereits 2016 einen Pachtvertrag für ein Hotel unterzeichnet und einen Eröffnungstermin für 2020 in den Raum gestellt. Es war nicht der erste Termin, der im Zusammenhang mit der Werhahn-Brache veröffentlicht wurde – und nicht zu halten war. Und es ist vielleicht nicht der letzte. Denn die am 26. Januar 2018 erteilte Baugenehmigung wurde nach Kohls Darstellung ebenfalls beklagt. Die Stadt als genehmigende Behörde hätte zwar erstinstanzlich Recht bekommen, doch sei noch nicht entschieden, ob gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes eine Berufung möglich ist.
Die Hoffnung, dass das Bebauungsplanverfahren im zweiten Anlauf von Erfolg gekrönt sein könnte, macht Hölters an dem Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichtes fest. Das ließ den Plan nicht einfach durchfallen, sondern zeigte auch Möglichkeiten auf, wie die drei fehlerhaften Punkte „geheilt“ werden können. Nach dieser Blaupause wurde die Planung überarbeitet.
Bevor die Stadt ihre modifizierten Pläne öffentlich macht, wurden sie den Unternehmern im Hafen vorgestellt. Sie treibt die Sorge um, durch Wohnbebauung in der Nachbarschaft in ihren Möglichkeiten beschnitten zu werden. Ergebnis, so Hölters: „Mir sind keine Missfallensbekundungen erinnerlich.“