Gerichtsurteil NRW darf Flüchtlingen Wohnort nicht vorschreiben

Das Oberverwaltungsgericht fordert Nachbesserungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in NRW. Die Regierung akzeptiert die Gerichtsentscheidung und will Anpassungen prüfen.

 Das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Foto: Bernd Thissen

Münster (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen darf Bürgerkriegsflüchtlingen mit anerkanntem Schutzstatus laut einem Urteil nicht pauschal zu einem festgelegten Wohnsitz verpflichten. Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster von Dienstag ist die Ausländer-Wohnsitzregelung des Landes nicht mit Bundesrecht vereinbar (Az.: 18 A 256/18 - eins von sechs Urteilen). Das Land müsse, wie es das Bundesrecht vorsieht, im Einzellfall prüfen, ob die für die Integration von Flüchtlingen wichtigen Aspekte auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt erfüllt werden.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte sechs Kläger aus Syrien und dem Irak, mit sogenanntem subsidiären Schutz, verpflichtet, die nächsten drei Jahre in Kerpen und Erftstadt zu wohnen. Die Städte waren den Klägern im Asylverfahren zugewiesen worden. Dieser erste Schritt war nicht strittig. Das OVG musste klären, ob die Zuweisung im weiteren Verfahren per Verordnung in NRW rechtens ist. Dies haben die OVG-Richter im Gegensatz zur ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln verneint.

Nach Angaben des Landes in der mündlichen Verhandlung betrifft die Entscheidung des OVG in NRW aktuell noch rund 200 Entscheidungen pro Woche. Das sind auf das Jahr hochgerechnet mehr als 10 000 Fälle. Das OVG hat eine Revision abgelehnt. Dagegen kann das Land mit einer Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht vorgehen.

Die Landesregierung betonte, das OVG habe Bescheide des Landes von 2016 aufgehoben, aber die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsgesetzes bestätigt. „Die heutige Entscheidung betrifft einen Teilaspekt, ohne die Regelung insgesamt in Frage zu stellen“, erklärte das Flüchtlingsministerium. Es akzeptiert nach eigenen Angaben die OVG-Entscheidung und will prüfen, welche Anpassungen bei der Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge in NRW folgen müssen. „Bis dahin können übergangsweise Einzelfallprüfungen unter Zugrundelegung der Entscheidungen des OVG Münster erfolgen.“