Bundestagswahl NRW-Wahlausschuss: 18 Parteien zugelassen

Düsseldorf · Zur Bundestagswahl in einem Monat sind in Nordrhein-Westfalen 18 Parteien zugelassen worden. Teilnehmen wollten 24 politische Vereinigungen.

Der Wahlausschuss hat entschieden, wer in NRW an Bundestagswahl teilnehmen darf.

Foto: Marijan Murat/dpa

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat 18 von 24 eingereichten Landeslisten zur Bundestagswahl am 23. Februar zugelassen. Das teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann in Düsseldorf mit.

Zu den zugelassenen Parteien gehören CDU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Volt und BSW. Sechs Listen, darunter die der Piratenpartei und der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), wurden abgelehnt, da sie nicht die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllten.

Betroffene Parteien können bis zum 27. Januar 2025 Beschwerde einlegen. In diesem Fall entscheidet der Bundeswahlausschuss am 30. Januar abschließend.

Im Einzelnen zugelassen wurden:

SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Tierschutzpartei, Die Partei, die Basis, Freie Wähler, Volt, MLPD, Partei des Fortschritts, Bündnis Deutschland, BSW, Mera25, Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer) und Werte Union.

Nicht zugelassen wurden:

Piratenpartei, Bündnis C, ÖDP, Partei der Humanisten, Volksabstimmung, Demokratische Allianz (Dava)

Ein Fünftel der Wahlberechtigten lebt in NRW

Im bevölkerungsreichsten Bundesland dürfen rund 12,6 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Das ist etwa ein Fünftel aller Wahlberechtigten in Deutschland.

In NRW wird am Wahltag in 64 Bundestagswahlkreisen gewählt. Mit der Erststimme können die Wählerinnen und Wähler für Direktkandidaten in den Wahlkreisen votieren, mit der Zweitstimme für Landeslisten der Parteien.

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(dpa)