Prozess in Düsseldorf „Ich würde nie jemanden vergewaltigen, den ich liebe“
Der Mann soll eine Bekannte in deren Wohnung vergewaltigt haben. Zum Prozessauftakt sagten beide gut eine Stunde lang aus.
(kess) Mit rund einstündigen Einlassungen des mutmaßlichen Täters sowie des Opfers hat am Düsseldorfer Landgericht ein Prozess wegen Vergewaltigung begonnen. Angeklagt ist ein Mann aus Guinea, der seit mehreren Jahren in Deutschland lebt. Zum Auftakt am 15. Oktober vor der 3. Großen Strafkammer bestritt er die Vorwürfe. Für das Verfahren sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem einschlägig vorbestraften Mann, der laut Akten 1997 geboren ist, vor, die junge Frau im August 2021 in deren Wohnung vergewaltigt zu haben. Die beiden seien schon länger miteinander bekannt und an dem Abend verabredet gewesen. Der Angeklagte soll zunächst versucht haben, die Frau gegen ihren Willen zu küssen, und sie danach aufs Bett gedrückt und dort vergewaltigt haben. Sie habe sich gewehrt und immer wieder gesagt, dass sie das nicht wolle, bis sie sich schließlich habe befreien und ihn aus der Wohnung drängen können, so die Anklage. Einen Tag später erstattete die junge Frau Anzeige.
Im Zeugenstand gab sie die Situation dann auch ungefähr so wider, offenbarte aber auch einige Erinnerungslücken, sodass die Vorsitzende Richterin Alexandra Bernardy anschließend ihre Aussage bei der Polizei verlas. Die Lücken erklärte sie damit, dass sie seitdem versuche, den Vorfall zu verdrängen und hinter sich zu lassen. Sie berichtete von Panikattacken und dass sie sehr lange gebraucht habe, „um wieder klarzukommen“. Sie habe ein freiwilliges soziales Jahr in einer psychiatrischen Klinik abbrechen müssen und sei aus ihrer Wohnung ausgezogen. Inzwischen gehe es ihr aber besser, sagte die 24-Jährige, die bei ihrer Aussage von einer Zeugenbetreuerin begleitet wurde.
Zuvor hatte der Angeklagte seine Sicht auf den Abend geschildert. Jedweder Körperkontakt, so sagte er, sei einvernehmlich geschehen, außer Umarmungen und Küssen aber auch nichts passiert. Die junge Frau sei seine Freundin gewesen, da sei das ja normal. Er habe nach einem Streit die Wohnung verlassen, danach habe sie ihn am Telefon beleidigt und gedroht, ihn anzuzeigen; daraufhin habe er sie blockiert. Am nächsten Tag sei er festgenommen worden. „Ich würde nie jemanden vergewaltigen, den ich liebe“, sagte er auf Englisch, auch wenn es eine Vorgeschichte mit Vergewaltigung gebe. Denn der Mann ist bereits wegen eines Sexualdelikts vorbestraft und wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Seine Aussagen waren nicht immer ganz leicht zu verstehen und standen teilweise in deutlichem Widerspruch zu denen der jungen Frau: So sprach er von acht Monaten Beziehung zum Tatzeitpunkt, sie davon, dass sie sich maximal drei Monate kannten – und niemals eine feste Beziehung eingegangen seien.
Am 28. Oktober wird der Prozess fortgesetzt. Dann sollen unter anderem ein psychiatrischer Gutachter und die Ärztin der Uniklinik Düsseldorf, die die junge Frau am Tag nach dem Tat untersucht hatte, gehört werden. Ein Urteil wird für Ende Oktober erwartet.