Strafprozess Prozessbeginn - Vergewaltigungsopfer holt mit Nase Hilfe

Mönchengladbach/Viersen · Eine junge Frau wird Opfer eines Sexualverbrechens. Mit ihrer Nase kann sie Hilferufe absetzen. Nun steht ihr Nachbar vor Gericht.

Vergewaltiigungsopfer kann mit der Nase Hilfe anfordern - Prozess

Foto: Roberto Pfeil/dpa

Vor sieben Monaten hatte eine Vergewaltigung in Viersen für Aufsehen gesorgt. Das inzwischen 22-jährige Opfer hatte sich gefesselt und geknebelt zu ihrem Tablet gerobbt, es mit der Nase geöffnet und Hilferufe absetzen können. Nun hat am Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen.

Dem 53-Jährigen werden Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung und Geiselnahme vorgeworfen. Am 7. August vergangenen Jahres soll er bei seiner Nachbarin im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses geklingelt und sie wegen einer Schnittverletzung um Hilfe gebeten haben.

Die junge Frau folgte dem vermeintlich hilfsbedürftigen Mann in dessen Wohnung. Laut Anklage begann dort ihr Martyrium. Der Angeklagte habe die damals 21-Jährige gewürgt, gefesselt, mit einem Messer bedroht, geknebelt und vergewaltigt, so die Staatsanwältin.

Gefesselt und geknebelt

Dann habe er die junge Frau gezwungen, die PIN-Nummern ihres Mobiltelefons und ihrer Bankkarte zu verraten, sie in ihre Wohnung gebracht, in eine Bettdecke eingewickelt, gefesselt und geknebelt in einem Kleiderschrank eingesperrt zurückgelassen.

Während der Mann losgezogen sei, um das Konto seines Opfers zu plündern, habe die Frau sich aus dem Schrank befreien und ins Wohnzimmer zu ihrem Tablet robben können. Es gelang ihr, das Gerät mit der Nase zu entsperren und mehrere Hilferufe an ihre Schwester und ihren Schwager abzusetzen.

Diese alarmierten die Polizei, die die 21-Jährige nach fast zwei Stunden befreien konnte. Der 53-Jährige wurde dank ihrer genauen Beschreibung wenig später auf der Straße entdeckt. Als er mit einem Fahrrad flüchten wollte, wurde er von einem Passanten gestoppt. Bei seiner Festnahme fanden die Beamten bei ihm die EC-Karte der Nachbarin.

Geld habe er nicht erbeutet, sagte die Staatsanwältin: „Er hatte sich bei der Eingabe der PIN-Nummer vertippt.“ Der Angeklagte schwieg beim Prozessauftakt zu den Vorwürfen. Der Prozess wird in 14 Tagen fortgesetzt. Dann soll das Opfer als Zeugin aussagen.

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(dpa)