Nachbarklagen erfolgreich
Aluminiumschrottbetrieb darf Kapazität nicht erweitern.
Münster/Dormagen. Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am Donnerstag entschieden, dass zwei immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigungen für einen Aluminiumschrottbetrieb in Dormagen rechtswidrig sind. Geklagt hatten zwei Nachbarn.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Klagen stattgegeben und die Änderungsgenehmigungen aufgehoben. Die eingelegten Berufungen des Anlagenbetreibers und der Genehmigungsbehörde blieben nun ohne Erfolg. Das OVG erklärte, nach dem Bebauungsplan sei der Schrottbetrieb auf dem Grundstück grundsätzlich nicht zulässig. Da der Betrieb aber schon vor Inkrafttreten des Bebauungsplans existierte und genehmigt war, dürfe er im Rahmen des „bestandsgeschützten Umfangs“ weiter betrieben werden.
Durch die jetzt beanstandeten Genehmigungen seien dem Unternehmen aber bauliche und betriebliche Änderungen — vor allem Kapazitätserweiterungen — erlaubt worden, die deutlich über den Bestandsschutz hinausgingen und die Nachbarschaft beeinträchtigten. Die genehmigten Änderungen verursachten Belästigungen durch tieffrequenten Lärm. Die von den Nachbarn wegen Explosionen auf dem Betriebsgelände 2005, 2007 und 2009 vorgebrachten Sicherheitsbedenken waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der Senat hat keine Revision zugelassen. Dagegen kann beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Red