Stadt Dormagen Zuckerfabrik-Gelände: Verhandlung scheitert
Dormagen. · Edeka hatte drei Alternativflächen abgelehnt. Stadt will das Gelände zurückkaufen.
Seit elf Jahren liegt das 120 000 Quadratmeter große Areal an der Europastraße nach dem Abriss der ehemaligen Zuckerfabrik brach – und wohl noch eine ganze Weile. Denn wie Bürgermeister Erik Lierenfeld am Montag bekannt gab, sind die Grundstücks-Verhandlungen mit der Edeka Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr am 16. Mai nach fünf Jahren gescheitert: „Wir lassen uns nicht von Edeka erpressen und in Geiselhaft nehmen, auch wenn uns dadurch eine Fläche in guter Lage vorenthalten wird“, formulierte der Bürgermeister sichtbar verärgert: „Trotz unseres Entgegenkommens ist Edeka nicht einen Millimeter von der Maximalforderung abgewichen, die Marktpräsenz in Dormagen zu erhöhen, auch wenn das bedeutet, dass nichts auf dem alten Zuckerfabrikgelände gebaut werden kann.“ Das widerspreche dem Ziel der Stadt Dormagen, dort „endlich eine Entwicklung voranzutreiben“.
Das Dilemma: Edeka darf auf dem Areal keinen großen Supermarkt ansiedeln, da das die Seveso-III-Richtlinie über den Mindest-Abstand zu möglichen Störfallbetrieben verhindert. „Dort darf kein publikumsintensives Gewerbe oder Wohnbebauung hinkommen, sondern zum Beispiel ein Handwerksbetrieb, zu dem Kunden nur nach Terminabsprache gehen“, so der Bürgermeister. Daher kann dort weder ein Fachmarktzentrum noch ein großer Supermarkt mit 4000 Quadratmetern Fläche entstehen.
Die Stadt habe Edeka Alternativflächen zum Tausch angeboten, allerdings nicht den Schützenplatz, und Edeka wollte auch wegen fehlender Parkplätze und Ebenerdigkeit nicht die 4000 Quadratmeter im Dormacenter nutzen, so Lierenfeld: Die 97 100 Quadratmeter eingeschränktes Gewerbegebiet sowie 26 600 öffentliche Grünfläche auf dem Zuckerfabrik-Areal wollte die Stadt gegen 17 000 Quadratmeter „wertvoller Wohnbaufläche“ tauschen – 7900 auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbades Nievenheim, 7000 nördlich der Rubensstraße sowie 2000 in Rheinfeld neben Lidl zum Bau eines Getränkemarktes.
Mit Edeka befindet sich die Stadt zudem in einem Rechtsstreit
„Zudem haben wir Edeka zugesagt, die Planung von zwei Super- und einem Getränkemarkt zu befürworten“, so Lierenfeld. Allerdings konnte die Stadt angesichts der Landesplanung, der „Dormagner Liste“ über die Beschränkung von Einzelhandelsflächen und der vorbehaltlichen Entscheidung des Rates nichts versprechen, wie Robert Ullrich, Fachbereichsleiter Städtebau, ausführt. Edeka habe auf großen Märkten und der vorherigen Schaffung von Planungsrecht für die neuen Grundstücke beharrt. Die landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung zu den beabsichtigten Größenordnungen schätzt der beauftragte Rechtsbeistand der Stadt als schwierig ein. Die Vertreter von Edeka bezweifelten laut Stadt diese Rechtsauffassung.
Ein Sprecher der Edeka Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr bezeichnete die Gespräche als „schwierig, aber aus unserer Sicht noch nicht gescheitert“. Edeka Rhein-Ruhr habe nach wie vor Interesse daran, in Dormagen Flächen für Nahversorger zu entwickeln. Das Seveso-Gutachten, das es laut Stadt unwahrscheinlich mache, dass an der Europastraße ein Nahversorgungszentrum entstehe, liege Edeka nicht vor. Das Unternehmen sei zum „Tausch gegen adäquate Ersatzflächen – insbesondere für großflächigen Lebensmitteleinzelhandel geeignete Flächen“ – grundsätzlich bereit, so der Sprecher. Allerdings seien die angebotenen Grundstücke „unbeplant und insofern derzeit nicht zum Tausch geeignet“.
Die Stadt beginnt nun mit der eigenen Planung der zum Tausch angebotenen Flächen, sei aber weiter an einem Rückkauf interessiert.
Mit Edeka befindet sich die Stadt zudem in einem Rechtsstreit, wie Cem Yilmaz, Leiter des Rechtsamts, erklärt: „Weil die Stadt die Bauvoranfrage von Edeka, auf dem Zuckerfabrikgelände eine Pkw-Stellplatzanlage für mehr als 500 Autos zu bauen, abgelehnt hat, klagt Edeka vor dem Verwaltungsgericht gegen uns.“ Für eine große Fläche, etwa für Rückrufaktionen und andere Auto-Verwertungen, sieht die Stadt keine Genehmigungslage. Edeka habe angekündigt, bis vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.