Interkommunales Gewerbegebiet Neues Gewerbegebiet: Anzeige beim Kartellamt
Grevenbroich/Jüchen. · RWE Power und die DuisportAG warten seit acht Monaten auf die Genehmigung.
Zur Entwicklung ihres gemeinsamen Gewerbegebietes an der A46/A540 warten die Städte Grevenbroich und Jüchen eigentlich nur noch auf die Vollzugsmeldung der bereits Ende August vergangenen Jahres angekündigten Gründung einer Projektgesellschaft von RWE Power als dem Grundstücksinhaber und der DuisportAG. Diesen Global Player hat sich RWE mit ins Boot geholt, weil die DuisportAG bereits hinreichende Erfahrungen bei der Entwicklung von integrierten Verkehrskonzepten und Logistikarealen hat.
Doch wann wird die Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft endlich vollzogen? Grevenbroich und Jüchen, die (wie berichtet) schon mit städtebaulichen Vertragsentwürfen für diese Gesellschaft in den Startlöchern stehen, warten darauf nun schon geschlagene acht Monate.
Auf Nachfrage berichtet RWE-Sprecher Guido Steffen jetzt: „Die Gründung der Gesellschaft wurde beim Kartellamt angezeigt.“ Das Verfahren laufe und sei auf der Webseite des Bundeskartellamtes auch online einsehbar. Eingestellt wurde es dort tatsächlich erst am 30. April. Das Bundeskartellamt hat zunächst einen Monat Zeit, um den Zusammenschluss zu prüfen. Erweist sich das Fusionsvorhaben als unproblematisch, gibt die Beschlussabteilung den Zusammenschluss vor Ablauf der Monatsfrist formlos frei, heißt es seitens des Amtes.
RWE sei aber in den vergangenen acht Monaten nicht untätig gewesen, betont Guido Steffen. Für dieses Verfahren hätten zahlreiche Nachweise erbracht werden müssen, was die zeitliche Verzögerung begründe. Er sagt: „Wir gehen aber davon aus, dass die Entscheidung nun zügig erfolgt, so dass die Gesellschaft im dritten Quartal die Arbeit aufnehmen kann.“
Auch seien alle Beteiligten bis heute nicht untätig geblieben. Sie hätten die Zeit genutzt, um erforderliche Gutachten zu beauftragen, „so dass wir trotzdem gut im Zeitplan liegen“, sagt der RWE-Sprecher. Beauftragt seien bereits die Gutachten zum Artenschutz, zur Entwässerung und zur Verkehrsanbindung.