Nichtraucherschutz wird jetzt verschärft

Nach dem Münsteraner Urteil führt die Stadt strengere Kontrollen durch.

Grevenbroich. In der Schlossstadt müssen Kneipiers und Gaststättenbesucher sich auf strengere Kontrollen in Sachen Nichtraucherschutz einstellen. Das kündigte jetzt die Beigeordnete Barbara Kamp an. Bislang reichte es aus, ein Lokal einfach zum Raucherclub zu erklären. Damit ist nun Schluss.

Grundlage sind zwei Eilentscheidungen, mit denen das Oberverwaltungsgericht Münster im April die bislang unklare Rechtslage konkretisiert hatte. Nach Ansicht der Richter ist es unzulässig, in Raucherclubs auch Speisen und Getränke anzubieten. Genau dies war bisher jedoch vielerorts der Fall.

Auch für abgetrennte Raucherräume machte das Gericht strengere Auflagen. Für diesen Zweck kommen nur noch abgeschlossene Nebenräume in Frage. Sie müssen so gelegen sein, dass Nichtraucher sie nicht durchqueren müssen, etwa beim Betreten der Gaststätte oder zum Toilettengang. Der bislang so beliebte Vorhang als Abtrennung reicht nicht mehr aus.

Die Zigarette beim Bier ist nur noch in sogenannten Einraumkneipen erlaubt — also in Lokalen mit einem Gastraum und weniger als 75 Quadratmetern. Dort dürfen jedoch keine zubereiteten Speisen gereicht werden. Und Besucher unter 18 Jahren müssen draußen bleiben. Erkennbar sind die Rauchergaststätten am Hinweisschild im Eingangsbereich.

Die neuen Regelungen bringen auch neue Arbeit fürs Ordnungsamt. Der Behörde liegen bereits konkrete Hinweise vor. „Wo wir Bescheid wissen, werden wir tätig“, sagt Barbara Kamp an. Außerdem würden ihre Mitarbeiter den Nichtraucherschutz bei regelmäßigen Kontrollen in den etwa 200 Gaststätten in Grevenbroich prüfen.

Betroffen sind alle Lokale — vom Café bis zur Pizzeria. Die wirtschaftlichen Folgen des Münsteraner Urteils sind laut Kamp schwer abzusehen. Obwohl nach der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes 2008 die befürchteten Umsatzeinbußen ausgeblieben seien, werde sich die Verschärfung möglicherweise doch in den Kassen der Gastwirte bemerkbar machen.

Auch in anderen Kommunen in NRW greifen die Ordnungsämter jetzt härter durch. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann teuer werden: Die Wirte müssen mit Bußgeldern von 500 bis 1000 Euro rechnen. Weitere Informationen gibt das Ordnungsamt unter 2 02181/608 295.