Neues Tierschutzgesetz Kaarster Tierärztin „dankbar“ für neue Katzenschutzverordnung
Kaarst · Am vergangenen Donnerstag ist die neue Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Die Kaarster Tierärztin Ira Hanenberg verrät, was die Verordnung besagt und warum sie so wichtig ist.
Seit dem 1. August gilt für den gesamten Rhein-Kreis-Neuss die neue Katzenschutzverordnung. Doch was besagt diese eigentlich? „Seit Donnerstag müssen alle Katzen und Kater kastriert, gechipt und registriert sein“, erklärt die Kaarster Tierärztin Ira Hanenberg vereinfacht. Die Veterinärmedizinerin verweist dabei auf eine Studie, die vor vielen Jahren erstellt wurde. Darin wurde hochgerechnet, dass aus einer unkastrierten Katze und einem unkastrierten Kater im Laufe ihres Lebens zehn Millionen Katzen entstehen könnten. Dies sei eine „Zumutung für alle“. Es gäbe viel zu viele freilaufende Tiere, um die sich niemand kümmern würde und könnte und die Tierheime seien komplett überfüllt. Dies bestätigt auch Benjamin Pasternak, Vorsitzender des Kreis Tierheims Oekhoven, in dessen Gebiet auch die Stadt Kaarst fällt. Alleine in Oekhoven warten gerade rund zweihundert Katzen auf ein neues Zuhause. „Es ist auch für die Tiere an sich nicht tragbar, unkastriert zu sein“, so Hanenberg.
Wenn man Weibchen beispielsweise unkastriert lassen würde, könnte dies schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Bei unkastrierten Katzen sei die Wahrscheinlichkeit für Zysten auf den Ovarien und eitrige Gebärmutterentzündungen hoch. Hinzu käme noch, dass die Weibchen ab dem vierten Monat mehrfach im Jahr „rollig“ werden würden und es passieren könnte, dass sie in eine „Dauerrolligkeit“ verfallen. Unkastrierte Kater würden ungefähr ab dem siebten Lebensmonat damit beginnen, in ihrem Revier zu „markieren“. „Das ist ein Geruch, der wirklich nicht auszuhalten ist“, so Hanenberg.
In ihren 23 Berufsjahren sei noch kein einziges Tier bei einer Kastrations-Operation gestorben. Im Schnitt kastriert sie alleine jährlich in ihrer Praxis um die 150 Tiere. Die Kosten für eine Kastration werden von der GOT (Tierarztverordnung) geregelt, im Durchschnitt kostet sie zwischen 230 und 400 Euro, für Kater liegen die Kosten bei circa 170 Euro bis 230 Euro. Katzenbesitzer, die die finanziellen Möglichkeiten nicht haben, um ihr Tier kastrieren zu lassen, dürfen ihren Tieren seit dem 1. August keinen Freigang mehr gewähren. Dies gilt auch für den eigenen Garten. Neben der Kastration müssen alle Freigänger seit Donnerstag auch gechipt und registriert sein.
„Es ist ganz wichtig, dass man die Tiere nach der Chippung bei einem Haustierregister, wie zum Beispiel Tasso, registrieren lässt“, so der Appell der Ärztin. Die Kosten für einen Chip betragen im Schnitt zwischen 25 Euro und 40 Euro. „Ich bin sehr dankbar für die neue Katzenschutzverordnung und finde es wirklich absolut fantastisch zum Wohle der Tiere und des Tierschutzes, dass sie endlich umgesetzt wurde“, erklärt Hanenberg.