Anliegerbeiträge: Stadt prüftZulassung von Musterklagen
Wenn Bürger mit den Abgaben nicht einverstanden sind, müssen sie klagen. Die UWG plädiert daher für eine einfachere Lösung. Im Rat erhält sie breite Unterstützung.
Wird eine Straße saniert, kann die Stadt die Anlieger an den Kosten beteiligen. Häufig kommt es vor, dass die Anwohner mit der Berechnung des Anteils nicht einverstanden sind. Seit die schwarz-gelbe Landesregierung die Widerspruchsregelung abgeschafft hat, bleibt ihnen nur eine Möglichkeit: Sie müssen die Stadt beim Verwaltungsgericht verklagen. Die UWG hat jetzt beantragt, dass die Stadt Meerbusch künftig Musterklagen zulässt. So könnten sich Straßengemeinschaften zusammentun und Kosten sparen.
Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage (CDU) sieht das Ansinnen kritisch: „Das Gesetz sieht die persönliche Klage vor.“ Sie befürchtet, dass eine Musterklagenregelung zu „erheblicher Rechtsunsicherheit“ führen werde und verwies darauf, dass die rot-grüne Landesregierung ab Januar 2016 das Widerspruchsverfahren bei Bescheiden nach dem Kommunalabgabengesetz wieder einführt. Ab dann bräuchte ohnehin keine direkte Klage mehr erhoben werden.
Daniela Glasmacher (UWG): „Es gibt mehrere Kommunen in NRW, die Musterklagen zulassen. Natürlich ist das juristisch möglich.“ Jürgen Peters (Grüne) erklärte: „Das ist ein sehr sinnvoller, sehr vernünftiger Antrag.“ Der Stadt entstehe durch Musterklagen kein Schaden. „Im Gegenteil: Auch für die Stadt wären Musterklagen eine Erleichterung, weil dann in einer Sache nicht mehrere Prozesse geführt werden müssten, sondern nur einer.“
Auch Nicole Niederdellmann-Siemes (SPD) erklärte, ihre Fraktion könne sich dem UWG-Antrag „durchaus anschließen“. Voraussetzung sei allerdings, dass das Ergebnis der Musterklage von allen Seiten akzeptiert werde. Positiv äußerte sich auch Klaus Rettig (FDP): „Im Ergebnis macht ein entsprechendes Vorgehen keinen Unterschied, es verhindert aber, dass der Anwalt seinen Schriftsatz zehnmal kopiert und die Bürger hohe Anwaltskosten haben.“
Werner Damblon (CDU) erkannte keine Notwendigkeit für Musterklagen: „Das Vorgehen ist landesweit geregelt. Warum brauchen wir eine ,Lex Meerbusch’?“ Er stellte infrage, dass Musterklagen überhaupt rechtlich zulässig seien. So sah das auch sein Parteifreund Hans Werner Schoenauer: „Wir würden das Gesetz an einigen Stellen annullieren.“
Jörg Wartchow (CDU) wies auf die praktischen Probleme hin: „Wenn der Musterkläger obsiegen sollte, hat die Stadt das Problem, dass die Unterstützer dieser Klage nicht obsiegt haben. Die Verwaltung hat rechtlich gar nicht die Möglichkeit, bei ihnen den entsprechenden Abgabenbescheid zurückzunehmen.“ Das sah Jürgen Peters (Grüne) anders: „Wer soll die Stadt denn hindern, ihnen das Geld auszuzahlen?“
Marc Janßen (Die Linke/Piratenpartei) erklärte, seine Fraktion stünde dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber. Die niedersächsische Stadt Hambühren lasse Musterklagen zu. Eine Bürgerinitiative versucht dort, das Kommunalabgabengesetz zu ändern: In Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, dem Saarland und Thüringen erlaubt man Gemeinden direkte Anlieger mit wiederkehrenden statt einmaligen Straßenausbaubeiträge zu beteiligen.
Die Politiker vertagten eine Entscheidung über Musterklagen auf die Zeit nach der Sommerpause. Zunächst solle die Verwaltung juristisch prüfen, ob Musterklagen überhaupt rechtlich zulässig seien.