Bebaungspläne: Gesunde Mischung ist das Ziel
Stadtplaner überarbeiten Bebauungspläne. Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros unerwünscht.
Meerbusch. Die Eröffnung der Sportsbar an der Düsseldorfer Straße hat die Stadtplaner alarmiert. Auf Wohlwollen stieß das Vorhaben nicht, aber nach den aktuell geltenden Bestimmungen stand einer Genehmigung nichts im Wege. Das soll sich nicht wiederholen. Am Dienstagabend beschäftigte sich der Planungsausschuss mit dem Thema.
Wettbüros mit einer kleinen Gastronomie, auch einem Kioskbetrieb und bis zu drei Geldspielautomaten sind an der im Mischgebiet liegenden Adresse erlaubt, so genannte Spielhöllen nicht. Die Charakterisierung als Wettbüro sei nicht eindeutig zugeordnet, erläutert der Technische Dezernent Just Gérard. Damit habe man sozusagen „ein Hintertürchen“ genutzt.
Angesichts eines landesweiten Trends fürchten Verwaltung und Politiker, dass noch mehr Glücksspiel-Unternehmen Meerbusch als Markt entdecken könnten. Das Problem: Sie zahlten auch sehr hohe Mieten und würden dadurch andere Gewerbe verdrängen können. „Wir wollen aber eine gesunde Durchmischung“, sagt Gérard, der die Bar in Büderich als „Starter“ in Meerbusch betrachtet.
Tatenlos hinnehmen wollen Stadtplaner und Politiker die Entwicklung nicht: Am Dienstagabend verabschiedeten alle Fraktionen im Planungsausschuss Aufstellungsbeschlüsse für mehrere Bebauungspläne, die das Büdericher Stadtgebiet abdecken. Die Bestimmungen werden dahingehend überarbeitet, dass die Ansiedlung von Wettbüros ebenso wie die von Spielhallen ausgeschlossen wird.
Ist der Verwaltungsvorgang innerhalb eines Jahres nicht abgeschlossen, könnte eine Veränderungssperre ausgesprochen werden, um das Ziel zu erreichen. „Wir werden das ganze Stadtgebiet prüfen und gegebenenfalls schützen“, kündigt Just Gérard an. „Wir sind jetzt für das Thema sensibilisiert.“
Faktisch ist damit aller Wahrscheinlichkeit nach ausgeschlossen, dass ein weiterer Wettenanbieter eine Dependence im Stadtgebiet eröffnet. Derzeit liegen laut Verwaltung weder Anfragen noch Anträge vor.