Doppelkonverter: Bürgermeister Dieter Spindler gibt sich kämpferisch
Stadt Meerbusch hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Meerbusch. Nachdem das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der deutschen Elektrizitätsnetze mit der Festlegung auf den Netzverknüpfungspunkt in Osterath in Kraft getreten ist, hat die Stadt wie angekündigt Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wegen „Eingriffs in die kommunale Planungshoheit“ eingelegt. Das Schreiben ist am Montag nach Karlsruhe verschickt worden.
In der Gesetzesbegründung ist festgehalten, dass ein geeigneter Standort für den Konverter auch in einem Umkreis von mehr als zehn Kilometern um das Umspannwerk herum gesucht werden kann. Diese Änderung hatte die Regierungskoalition am Tag vor der Verabschiedung noch eingearbeitet. „Das ist uns alles zu unverbindlich. Wir sind zwar enttäuscht, hatten die Berliner Entscheidung allerdings auch so befürchtet“, erklärt Bürgermeister Dieter Spindler. „Dass der größere Suchradius in die Gesetzesbegründung eingetragen wurde, ist zwar besser, aber für mich nicht ausreichend.“
„Der Gesetzgeber hat ohne Alternativenprüfung Osterath als Netzverknüpfungspunkt festgeschrieben“, so Spindler weiter. Die Stadt Meerbusch unterstütze die Energiewende und habe sich im eigenen Klimaschutzkonzept selbst ambitionierte Ziele zur Reduzierung der CO2-Belastung gesetzt. „Aber wenn der Gesetzgeber sagt, Alternativen können wir ja irgendwann später prüfen, geht das nicht. Sie gehören ins Gesetz.“
Die Meerbuscher Allianz aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung bleibt also kämpferisch. „Wir werden weiterhin mit allen Mitteln gegen den Konverterbau am Ortsrand von Osterath vorgehen“, bekräftigt das Stadtoberhaupt. Eine großindustrielle Anlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum nächsten Wohngebiet sei nach wie vor undenkbar — in Meerbusch und auch in jeder anderen Stadt.
Eine solche Entscheidung zudem ohne Alternativenprüfung zu fällen, sei unverantwortlich. „Stadt, Politik und Bürgerinitiative haben die besseren Argumente“, ist Spindler überzeugt, „und wir haben mit dem Bundesrat und dem Bundesumweltminister auch prominente Fürsprecher“. Leider hätten die Hinweise des Bundesrates bei der Verabschiedung des Gesetzes keine Berücksichtigung gefunden.