Eine Lücke im Zaun schafft Gefahr

Am Bahnübergang Hoterheideweg kürzen Schüler den Weg oft durch die Lücke und dann über die Gleise ab. Die Bahn ist informiert, doch passiert ist bislang nichts.

Foto: hage

Es ist ein Unfall aus Dezember 2015, der dem Anwohner der Breiten Straße, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, einfach keine Ruhe lässt. Jedes Mal, wenn er Kinder und Jugendliche anspricht, die am Hoterheideweg ihren Weg durch eine Lücke im Zaun über die Gleise abkürzen, denkt er daran. Damals wurde ein Mädchen auf dem Weg zur Schule an der Haltestelle „Görgesheide“ von der U 76 erfasst. Die 15-Jährige hatte die Bahngleise bei geschlossener Schranke überquert. Zwei Tage nach dem Unfall erlag sie ihren Verletzungen.

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Burkhard Wahner, Leiter der nahe gelegenen Realschule Osterath

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„So etwas will hier niemand noch einmal erleben“, sagt der Osterather. Deshalb scheucht er Mädchen und Jungen, die meist von der Realschule kommen und den kurzen Weg durchs Gebüsch über die Gleise nehmen wollen, jedes Mal konsequent fort. „Auch wenn die manchmal sehr frech zu mir sind — das ist mir egal“, sagt er: „Die machen sich gar keine Vorstellung davon, wie gefährlich das ist.“

Burkhard Wahner, Leiter der Städtischen Realschule Osterath, kennt das Problem. Jedes Jahr nach den großen Ferien ist es besonders akut. „Ältere Schüler, die besonders cool sein wollen, laufen vor und die jüngeren hinterher“, sagt er. „Wir sprechen regelmäßig mit den Schülern und stehen auch in Kontakt mit der Polizei. Dabei wäre die Lösung so einfach: Der Zaun entlang des Gleisbetts müsste einfach ein Stück verlängert beziehungsweise geschlossen werden, damit sich die Abkürzung über die Schienen unterm Strich nicht lohnt“, sagt Wahner: „Aber offenbar ist es schwierig, zu klären, wer dafür zuständig ist.“

SPD-Ratsherr Hans Günter Focken ist sich sicher, dass die Bahn nicht nur für die Gleise, sondern auch für den Zaun, der sie schützt, die Verantwortung trägt. „Wir hatten das Thema vor längerer Zeit schon einmal im Schulausschuss. Getan hat sich bis heute allerdings nichts“, sagt er.

Bei der Bahn heißt es, man habe die Informationen an den für diesen Bereich zuständigen DB-Netz-Bezirk weitergegeben. Dort, erklärt ein Bahn-Sprecher, habe man zugesagt, die Situation vor Ort prüfen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten zu wollen. Außerdem sei die Bundespolizei über den Sachverhalt verständigt worden.

Die Kreis-Polizei ist für Gleisanlagen nicht zuständig. Trotzdem schauen die Beamten dort, wenn möglich, auch mal nach dem Rechten. „Wer einen Bahnübergang bei geschlossener Schranke zu Fuß überquert, muss mit einem Bußgeld von 350 Euro rechnen“, sagt Polizei-Sprecherin Diane Drawe: „Autofahrer zahlen 700 Euro. Wenn ein Zug in irgendeiner Form beeinträchtigt wird, ist das außerdem ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, also eine Straftat. Und nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind bei unbefugtem Betreten der Gleise Strafen bis zu 10 000 Euro möglich.“