Geismühle: Behörde folgt Forderung aus Meerbusch beim Lärmschutz

Der Landesbetrieb Straßen NRW will an der Planung mit neun Meter hohen Wänden an der A 57 festhalten. Dagegen hatte es vom Oppumer Mühlenbauverein Protest gegeben.

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Der Landesbetrieb Straßen NRW will trotz Protesten aus Krefeld an seiner Planung festhalten, im Bereich der Raststätte Geismühle zwischen Autobahn und Mühlenbauwerk Lärmschutzwände mit einer Höhe von neun Metern zu bauen. Dies hat die Behörde dem Vernehmen nach gestern im Rahmen eines nicht-öffentlichen Erörterungstermins zum Ausbau der A 57 mitgeteilt. Sie folgt damit einer Meerbuscher Forderung.

Die Meerbuscher Politik hatte jüngst im Planungsausschuss einstimmig das Votum abgegeben, dass die Stadtverwaltung schriftlich höhere Lärmschutzwände fordern und dass den Krefelder Interessen nicht stattgegeben werden soll. „Es kann doch nicht sein, dass die Interessen eines Mühlenvereins mehr Wert sind als die Interessen von Anwohnern“, sagte der Initiator des Antrags, Hans-Werner Schönauer (CDU). Diesem Argument sind die Planer gestern gefolgt.

In Krefeld herrscht Bestürzung: Der Oppumer Mühlenbauverein hatte mehrfach gefordert, die Lärmschutzwand niedriger zu setzen, damit weiterhin ausreichend Wind auch aus Richtung Osten blasen kann, um die Mühlenflügel drehen zu lassen. Auch befürchtet der Mühlenvereinsvorsitzende in Oppum, Helmut Späth, dass die neue Mauer zwischen Autobahn und Raststätte Besucher abhält. „Wir haben diese Mühle vor zehn Jahren nicht für 300 000 Euro wieder fitgemacht, damit sie bald als totes Gebäude hier steht“, hatte Helmut Späth zuletzt gesagt. Einen Elektromotor zum Bewegen der Flügel einzubauen, komme für den Verein nicht in Frage: „Wenn sich die Flügel bewegen, dann mit Naturkraft.“

Michael Kaufmann, Straßen NRW

Im Kern ging es beim gestrigen Erörterungstermin um den Ausbau der A 57 zwischen dem Kreuz Meerbusch und Krefeld-Oppum. 23 private Einwender gegen das Bauvorhaben und sieben Vertreter von Kommunen und Behörden waren im Gasthaus Winkmannshof anwesend. Die Einwendungen des anwesenden Meerbuscher Ratsherrn Christian Staudinger Napp (Die Aktiven) gegen die Südanbindung des Krefelder Hafens wurden nicht verhandelt. Die Bezirksregierung verwies darauf, dass dies nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sei.

Wie Michael Kaufmann von Straßen NRW auf Anfrage erläuterte, soll im gesamten Abschnitt der Autobahn zwischen Oppum und dem Kreuz Meerbusch Flüsterasphalt aufgetragen werden. Dies bringe eine Lärmminderung von fünf Dezibel. Die geplanten Lärmschutzwände auf der Westseite der A 57 würden ab etwa ab 300 Meter nördlich des Autobahnkreuzes Meerbusch bis zum hohen Lärmschutzwall an der Ausfahrt Krefeld-Oppum komplett durchgezogen. „Dies gilt auch für den Bereich der Tank- und Rastanlage Geismühle“, teilte Kaufmann mit. „Dort entstehen bedingt durch die Zu- und Abfahrten zwangläufig zwei Lücken, die durch Überlappungen der Lärmschutzwände kompensiert werden.“

Darüber hinausgehender Lärmschutz sei lärmtechnisch und -rechtlich nicht erforderlich. „Die notwendigen Höhen der Lärmschutzwände sind unter anderem abhängig vom Abstand der Wohnbebauung zur Straße. Da die Wohnhäuser westlich der Tank- und Rastanlage Geismühle weiter entfernt liegen als die Wohnhäuser in Bösinghoven und Oppum, ist dort eine niedrigere Wand ausreichend.“

Auf das Baudenkmal Geismühle könne bei der Dimensionierung des erforderlichen Lärmschutzes keine Rücksicht genommen werden. „Die Anlieger der A 57 haben einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte“, sagte Kaufmann.

Der Zeitplan sehe vor, dass Ende des Jahres der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss vorliegt, die Bauvorbereitungen bis Ende 2017/Anfang 2018 laufen, ehe Anfang bis Mitte 2018 der Baubeginn für den Ausbau erfolgt. Ein Jahr nach Baubeginn der Autobahn könnte dann auch der der Raststätte erfolgen. „Ob zeitgleich oder zeitlich hintereinander gebaut wird, steht noch nicht fest.“