Jugendliche Raser bleiben ungestraft

Zwei 19-Jährige aus Meerbusch mussten sich vor dem Amtsgericht Neuss dafür verantworten, mit 80 km/h durch die Neusser Innenstadt gefahren zu sein. Der Richter bezeichnete das illegale Rennen als „Spökes“.

Jugendliche Raser bleiben ungestraft
Foto: dsch

Gar nicht gut hatte es zu Beginn der Verhandlung für die beiden 19-jährigen Männer aus Meerbusch ausgesehen, die im Winter 2017 beim Rasen in der Neusser Innenstadt erwischt worden waren. Am Ende kamen sie jedoch ohne Strafe davon.

Am 23. November vergangenen Jahres hatten mehrere Polizisten auf dem Marienkirchplatz quietschende Reifen gehört. Zwei Beamte sahen Autos auf der Krefelder Straße viel zu schnell fahren und liefen zur Straße Theodor-Heuss-Platz, wo sie zwei dunklen Wagen den Weg abschnitten, in denen die beiden Angeklagten mit insgesamt vier Beifahrern fuhren. „Die Autos fuhren mit etwa 80 km/h auf mich zu und bremsten spät und heftig“, sagte einer der Beamten am Montag im Zeugenstand des Neusser Amtsgerichts. Außerdem habe eines der Autos an einer roten Ampel einen sogenannten „halben Donut“ gezeigt, indem er mit den Hinterrädern beim Bremsen im Halbkreis gefahren sei. Dabei drehten die Reifen durch und der Motor heulte auf. Sobald die Ampel umgesprungen war, fuhren die beiden Jugendlichen mit hoher Drehzahl weiter und wurden etwa 100 Meter weiter von den Polizisten aufgehalten.

Die Beamten kontrollierten die Wagen und die Fahrer. Beide hatten weder Alkohol getrunken noch Drogen im Blut, auch ihre Fahrzeuge, ein 1er BMW und ein Seat Ibiza, waren in Ordnung. Dennoch nahmen die Polizisten den Fahrern, die am Montag vor Gericht erscheinen mussten, die Führerscheine ab. Das hatte für die Jugendlichen ernste Konsequenzen: Beide arbeiteten als Kurierfahrer, der eine für einen großen Online-Versandhändler, der andere für eine Pizzeria. Ohne die Fahrerlaubnis verloren sie ihre Jobs.

Auch das berücksichtige Richter Steeger in der Verhandlung. Die Anklage hatte gefordert, die beiden Männer wegen eines illegalen Straßenrennens zu bestrafen. Die Teilnahme an einem solchen Rennen gilt seit knapp einem Jahr als Straftat, weder Richter Steeger noch die Verteidiger hatten bisher in einem solchen Fall verhandelt.

Für die beiden Jugendlichen komme der neue Paragraph im Strafgesetzbuch jedoch nicht zur Anwendung, entschied der Richter, nachdem er die fünf bei dem Vorfall anwesenden Polizisten einzeln befragt hatte. Laut der Aussage aller Zeugen waren die Wagen über die ganze Strecke nebeneinander her gefahren. Da der BMW deutlich leistungsstärker ist als der Seat (180 PS bzw. 80 PS) wäre dies nicht so gekommen, wenn sie versucht hätten, sich gegenseitig abzuhängen. Daher, so argumentierte die Verteidigung, könne nicht von einem Rennen die Rede sein, sondern nur von einer Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Verteidiger beschrieben das Verhalten ihrer Mandanten als „jugendlichen Übermut und fehlplatziertes Imponiergehabe“.

Dieser Argumentation folgte auch der Richter, der die Raserei der Jugendlichen „Spökes“ nannte. Er sagte, in diesem Fall sei eine erzieherische Maßnahme angeraten, die bereits durch den achtmonatigen Entzug der Führerscheine gegeben sei. Außerdem erkannte er an, dass die Raser sich sowohl in der Nacht ihrer Spitztour bei der Polizei, als auch bei der Verhandlung für ihr Verhalten entschuldigt hatten. Einer der Fahrer hatte erst im Juni ein Aufbauseminar wegen Geschwindigkeitsübertretung besucht. Jedoch versprachen beide dem Richter Besserung, als er sie mit einer eher väterlichen Ermahnung entließ.