Kommunal-Soli: Meerbusch zahlt weiter
Gerichtshof in Münster stützt den „Stärkungspakt“.
Mit dem gestrigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Münster steht es fest: Meerbusch muss auch weiterhin den sogenannten Kommunalsoli an ärmere Städte zahlen. 1,1 Millionen Euro muss Meerbusch im kommenden Jahr überweisen.
72 Städte und Gemeinden in NRW hatten gegen den 2011 von der rot-grünen NRW-Landesregierung beschlossenen „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ geklagt. In der Zahlung von jährlich rund 91 Millionen Euro sahen die Kläger einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Richter gaben der Landesregierung recht. Jetzt denken die Geberstädte darüber nach, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Angelika Mielke-Westerlage, Bürgermeisterin
In welcher Form die 1,1 Millionen Euro in Meerbusch Auswirkungen auf andere Projekte haben, ist noch nicht absehbar. „Das muss sich im Rahmen der Haushaltsberatungen zeigen“, teilte Stadtsprecher Michael Gorgs mit.
Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage zeigte sich gestern enttäuscht. „Nach dem ersten Eindruck vor den Sommerferien zeichnete sich die Rechtsauffassung des Gerichts schon ab, aber natürlich hätte ich mir ein anderes Urteil gewünscht.“ In den Meerbuscher Haushalt reißt der in Verwaltungssprache Abundanzabgabe genannte Kommunalsoli, mit der das Land im Rahmen des Stärkungspakts finanzschwächere Kommunen unter die Arme greift, jedes Jahr ein Millionenloch. 2014 zahlte die Stadt erstmals in den „Soli-Topf“ rund 1.1 Millionen Euro, 2015 waren es 724.000 und 2016 gar gut zwei Millionen Euro. Im Meerbuscher Etat 2017 wird die Zahlungsverpflichtung erneut rund 1.1 Millionen Euro ins Kontor schlagen. „Die Meerbuscher Bürger haben das Recht, dass ihre Steuergelder auch in Meerbusch investiert werden und nicht in anderen Städten“, meint Mielke-Westerlage. Insofern sei der „Soli“ ein Verstoß gegen die grundgesetzlich verankerte kommunale Finanzhoheit der Städte und Gemeinden. „Wir haben gut gewirtschaftet, stehen gut da, erhalten keinerlei Schlüsselzuweisungen und werden durch die Abundanzabgabe obendrein bestraft.“ Der Haushalt soll im Dezember verabschiedet werden.