Freiwillige Feuerwehr in Meerbusch Mehr Anreize für ehrenamtliche Brandbekämpfer

Meerbusch · Eine neue Satzung regelt Aufwandsentschädigungen und den Ersatz des Verdienstausfalls für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch. So sollen auch neue Aktive gewonnen werden.

Wer sich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr in Meerbusch engagiert, soll zum Beispiel ermäßigten Eintritt im Hallenbad erhalten.

Foto: Feuerwehr

(lav) In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Rat der Stadt Meerbusch eine neue Satzung beschlossen, um das ehrenamtliche Engagement bei der Feuerwehr langfristig zu sichern: Sie regelt Aufwandsentschädigungen sowie den Ersatz des Verdienstausfalls für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Zwar wurden die jährlichen Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auch bislang in den Haushalt eingestellt. Eine grundsätzliche Verbindlichkeit gab es aber nicht.

Das hat sich mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung am 1. Januar 2024 geändert. So ist die Höhe der Aufwandsentschädigungen festgelegt, die einige Funktionsträger für ihre Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr erhalten. Diese gibt es unter anderem für die Wehrleitung, Löschzug- und -gruppenführer, die Jugendwarte, Koordinatoren der Ausbildung sowie das Presseteam. Die Summe, die diese erhalten, errechnet sich im Verhältnis zur Aufwandsentschädigung der Lokalpolitiker – so bekommt die Wehrleitung dieselbe Summe, während etwa der Stadtjugendwart mit 35 Prozent davon entschädigt wird.

Zudem regelt die Satzung den Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls und des fortgezahlten Arbeitsentgeltes. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitglieder der Feuerwehr für Einsätze von der Arbeit freizustellen, und werden dafür finanziell entschädigt. Bei selbstständigen Feuerwehrleuten wird diesen der Verdienstausfall gezahlt. Gerechnet wird mit einem Regelstundensatz von 40 Euro, der individuell angepasst werden kann. Auch solche Kosten, die im Zuge dessen für die Kinderbetreuung anfallen, werden teilweise erstattet. So soll den Ehrenamtlern ein Engagement neben Familie und Beruf ermöglicht werden.

Brandbekämpfer zahlen ermäßigten Eintritt ins Hallenbad

Überdies sieht die Satzung einen Zuschuss zur Pflege der Kameradschaft, Pauschalen für die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen sowie diverse Kostenerstattungen im Freizeitbereich vor. Die ehrenamtlichen Brandbekämpfer zahlen zum Beispiel einen ermäßigten Eintritt für das Meerbuscher Hallenband. Außerdem können sie sich die Jahresgebühr für die Stadtbibliothek erstatten lassen. Auch Zuschusszahlungen an die Jugendfeuerwehr für den Erwerb des Führerscheins Klasse B sind
vorgesehen.

Die Satzung stellt einen Bestandteil des noch in Arbeit befindlichen Ehrenamtskonzepts für die Freiwillige Feuerwehr Meerbusch dar. Sie wurde gemeinsam von der Verwaltung und der Wehrleitung erstellt. Auch die Mitglieder der Feuerwehr hatten Gelegenheit, ihr Feedback zu geben. Durch die Festlegung der Regelungen soll die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr langfristig gesichert werden.

Dies ist nötig, da das Einsatzaufkommen steigt – vor allem im Bereich der technischen Hilfeleistung, etwa bei Verkehrsunfällen. Zugleich erhöht die demographische Entwicklung den Bedarf auch an jungen Menschen, die bereit sind, sich in der Feuerwehr zu engagieren. Da die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr viel Zeit und Arbeit in ihr Engagement stecken, muss die Stadt für attraktive Rahmenbedingungen sorgen.

Insgesamt sind deshalb für die Unterstützung der Meerbuscher Feuerwehr Mittel in Höhe von 184 000 Euro im Haushalt für das Jahr 2024 vorgesehen. Bisher waren in diesem Bereich jährlich rund 107 000 Euro investiert worden.