Neue Stellplatzsatzung Wie viel Parkraum braucht Meerbusch?

Meerbusch · Die neue Stellplatzsatzung schreibt genau vor, wie viele Abstellmöglichkeiten für Autos und Fahrräder zukünftig für Wohnhäuser aber auch für Kirchen oder Kegelbahnen eingerichtet werden müssen.

Der Parkraum ist in Meerbusch stark belastet. Stellplätze auf Privatgrund sollen für Entspannung sorgen.

Foto: RP/Dominik Schneider

Meerbusch gehört landesweit zu den Städten mit der höchsten Dichte von Pkw gemessen an der Einwohnerzahl. Die Frage, wo all diese Autos unterkommen sollen, ist daher auch ein wichtiger Bestandteil der Stadtplanung. Denn das Parken im Straßenraum soll reduziert, mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden. So sollen der Verkehrsfluss verbessert und Staus vermieden werden. Die Lösung dafür liegt darin, auf privatem Grund entsprechend Stellplätze vorzuhalten. Ein Instrument dazu ist die Stellplatzsatzung, welche nun von der Politik beschlossen wurde. Diese Regelung gibt genau vor, bei welchem Bauvorhaben wie viele Abstellplätze für Fahrräder und Kfz eingeplant werden müssen.

Allerdings, so die Stadtverwaltung, kann diese Satzung nur eine flankierende Maßnahme der Verkehrswende sein und dient vor allem dazu, dem aktuellen Bedarf an Stellplätzen gerecht zu werden. „Sie kann lediglich für den beschränkten Einflussbereich zukunftsweisende Impulse setzen. Darüber hinaus werden Fahrradabstellplätze verbindlich gefordert und einige Anreize zum Umstieg auf andere Verkehrsträger geboten“, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung.

Die Forderungen nach einer eigenen Stellplatzsatzung für Meerbusch gibt es bereits seit Jahren, war unter anderem 2016 von der FDP angeregt worden. 2019 wurde die Arbeit an dem Papier begonnen, allerdings zwischenzeitlich pausiert, um auf die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts zu warten, welches Auswirkungen auf die Satzung haben dürfte. Nach einer Regelung der entsprechenden Gesetze des Landes 2022 wurde die Arbeit fortgesetzt, so, dass nun die Entschlussfassung vorliegt. Das Landesgesetz betont ausdrücklich den Vorrang kommunaler Regelungen, da diese besser auf lokale Gegebenheiten eingehen können.

Die bisher gültige Ordnung
des Landes wird nun abgelöst

Vorgestellt wurde die Satzung im Herbst vergangenen Jahres, danach haben die Fraktionen noch Änderungen eingebracht, die teils Eingang gefunden haben. Nachdem nun die Politik ihr Okay gegeben hat, wird die neue Satzung öffentlich bekannt gemacht und tritt damit offiziell in Kraft. Damit wird die bisher für Meerbusch gültige Ordnung des Landes abgelöst. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Pkw-Dichte geht die lokale Satzung dabei über die Mindestforderungen des Landes hinaus.

Konkret ist die Zahl der einzuplanenden Stellplätze von Art und Nutzung des Gebäudes abhängig. So gibt es im Baurecht unterschiedliche Gebäudeklassen: Die Klassen 1 und zwei beschreiben frei beziehungsweise in Reihe stehende Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten – etwa Wohnungen oder Arztpraxen – mit insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmetern Nutzfläche. Für diese Gebäude ist in der Stellplatzordnung ein Schlüssel von zwei Auto- und zwei Fahrradstellplätzen je Wohnung vorgesehen. Für größere Gebäude sind 1,5 Stellplätze je Wohnung gefordert – Kommazahlen werden bei Bedarf aufgerundet. Bei Wohnungen über 120 Quadratmeter gilt hingegen der Schlüssel von zwei Stellplätzen für Pkw, dazu kommt mindestens ein Platz für Menschen mit Behinderung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte diese Zahlen kritisiert und für nur einen Platz pro Wohnung gestimmt, konnte sich aber nicht durchsetzen.

Über die Nutzung von Wohnhäusern hinaus geht die Stellplatzsatzung weit ins Detail und weist unter anderem aus, wie viel Abstellfläche für Geschäfte, aber auch Kirchen, Sportplätze, Kegelbahnen und Minigolfplätze vorzuhalten ist. Das vorliegende Konzept wurde von den Politikern des Mobilitätsausschusses einstimmig abgesegnet. Nach der offiziellen Einführung soll die Stellplatzsatzung laufend daraufhin überprüft werden, ob sie den tatsächlichen Bedarf erfüllt, und kann im Nachhinein angepasst werden.