Verkehr in Meerbusch Kein Weiterkommen an der Büdericher Allee
Meerbusch · Die Verbindungsstraße soll zwischen Dr.-Franz-Schütz-Platz und Brühler Weg zur Einbahnstraße werden, um Schleichfahrten zu vermeiden. Zuvor will die Stadt aber die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts abwarten.
Es geht nur um gut 200 Meter, aber es ist eine wichtige Verbindung im Büdericher Ortskern: Die Politik hat Pläne, ein Teilstück der Büdericher Allee zwischen Brüher Weg und dem Dr.-Franz-Schütz-Platz als Einbahnstraße auszuweisen. Eigentlich hätten diese bereits der Politik zur Diskussion vorgelegt werden sollen, wurden jedoch kurzfristig von der Tagesordnung des Mobilitätsausschusses genommen. Die Begründung: Die Verwaltung will zunächst die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts abwarten, bevor Eingriffe in den innerstädtischen Verkehr gemacht werden. Dieses Konzept befindet sich derzeit in der letzten Phase der Erstellung und soll möglichst noch vor der politischen Sommerpause vorgelegt werden, im Anschluss an die Sommerferien könnte es dann beschlossen werden. Das bedeutet, dass es also bis zum Spätsommer an der Büdericher Allee keine Entscheidung geben wird.
Die Anwohner der Straße hätten sich eine schnellere Entscheidung gewünscht. Immer wieder gibt es Beschwerden, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer auf der Büdericher Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern in der Stunde nicht einhält. Zudem nutzen die Autofahrer diese – eigentlich als Anliegerstraße ausgewiesene und für den Durchgangsverkehr gesperrte – Teilstrecke der Büdericher Allee als Schleichweg, um die Ampel auf der Dorfstraße zu umgehen. Zumindest die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wurde ebenfalls durch eine Verkehrsmessung bestätigt. Kritisch ist dies auch, weil sich in unmittelbarer Nähe die Brüder-Grimm-Grundschule befindet, so, dass schnelle Autofahrer auch Kinder auf dem Schulweg gefährden.
Dies, so die Pläne der Stadt, soll nun geändert werden: Die Büderichcher Allee soll zur Einbahnstraße werden, nur erlaubt für Fahrzeuge aus Richtung Brühler Weg. Am geplanten Standort des Durchfahrtsverbots-Schildes ist bereits eine Querungshilfe mit Straßeneinengung vorhanden, welche ein Begegnungsverkehr unterbindet. Für Radfahrer soll die Durchfahrt aus beiden Richtungen möglich sein.
Mit Einbahnstraße könnte
neuer Parkraum entstehen
Die Einbahnstraßenregelung macht zudem den Verkehr übersichtlicher, so dass auch Unfälle durch überhöhte Fahrgeschwindigkeit zumindest unwahrscheinlicher werden. Hinzu kommt, dass durch die einseitige Verkehrsführung neuer Parkraum entsteht, ohne, dass der fließende Verkehr eingeschränkt wird. Nach den Ergebnissen der städtischen Verkehrsmessung ist zudem die Fahrtrichtung Brühler Weg höher belastet als die Gegenrichtung, so, dass ein großer Teil der Schleichverkehre durch das Wohngebiet unterbunden werden. Dies wiederum entlastet die Anwohner und trägt zur Sicherheit auf dem Schulweg bei.
Zwar müssen, wenn diese Regelung umgesetzt wird, einige Anwohner, die in Richtung Brühler Weg wollen, einen Umweg in Kauf nehmen, nach Meinung der Stadt – und dem haben sich auch bereits Anlieger angeschlossen – profitiert die Umgebung aber von der Einbahnstraßenregelung. Für die neue Beschilderung rechnet die Stadt mit Kosten von unter 2000 Euro.
Im Mobilitätsausschuss meldete sich im Rahmen der Einwohnerfragestunde ein Anwohner zu Wort und lobte den Entwurf der Stadt. Er schlug auch Piktogramme auf der Straße vor, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu betonen, und regte sogar eine noch weitergehende Verkehrsänderung an: Man könne die Allee auf Höhe des Hallenbadparks für Autos ganz unpassierbar machen, so, dass in beide Richtungen eine Sackgasse entstünde und der Durchgangsverkehr ganz ausgeschlossen sei.
Trotz der positiven Rückmeldung aus der Bevölkerung bleibt jetzt abzuwarten, wie die Stadt in der zweiten Jahreshälfte mit Blick auf das dann vorliegende Mobilitätskonzept mit der Verkehrsplanung der Büdericher Allee umgehen wird. Bis auf Weiteres werden sich Anwohner und Schulkinder mit verbotenen Durchfahrten mit überhöhter Geschwindigkeit in der Anliegerstraße abfinden müssen.