Politik vertagt Entscheidung zu Glyphosat

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, in der über ein Verbot von glyphosatartigen Herbiziden diskutiert wurde, ging es hoch her. Abgestimmt werden soll nun im April.

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Das Wichtigste vorne weg: Der Bau-und Umweltausschuss hat den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf gemeindeeignen Grundstücken (noch) nicht beschlossen. Die Entscheidung über das von der UWG beantragte Verbot wurde auf Antrag der SPD-Fraktion nach hitziger und langer Debatte auf die nächste Sitzung am 11. April verschoben. Schon zu Beginn wurde deutlich, wie intensiv die Diskussion werden würde. Denn es herrschte erst einmal Uneinigkeit über die Anzahl der Referenten. Eigentlich waren nur Ulrich Timmer (Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer) und Ophelia Nick (Grünen-Politikerin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) als Vortragende vorgesehen. Weil sich aber auf einmal auch noch der Strümper Landwirt Stefan Deussen auf der Rednerliste wiederfand, wurde auch Antrag der UWG und der Fraktion der Piraten/Linken - und gegen den Wunsch der CDU — kurzfristig beschlossen, dass auch Andrea Blaum vom BUND noch auf die Referenten-Liste gesetzt wurde. Sie war als Zuschauerin zufällig vor Ort.

Der Antrag der UWG sieht vor, dass private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt erhalten, vertraglich zu einem Verzicht von glyphosathaltigen Herbiziden verpflichtet werden. Bei laufenden Verträgen soll auf eine freiwillige Einigung hingewirkt werden. Gleiches solle auch für Pächter gelten, die städtische Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen.

Ulrich Timmer wies in seinem Vortrag darauf hin, dass es für Landwirte teilweise notwendig sei, glyphosatartige Herbizide einzusetzen. „Sie bilden eine Alternative zu mechanischen Arbeitsgängen und sind nötig bei schwer bekämpfbaren Unkräutern“, sagte er. Glyphosat werde bei Ackerbaukulturen auch nur nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen eingesetzt. Zudem entkräftete er das Argument, dass der Verzicht von Glyphosat dazu führe, dass bestimmte Pflanzen stehen blieben und somit die Artenvielfalt geschützt werde. „Es werden in jedem Fall alle Unkräuter vernichtet, ob nun Glyphosat eingesetzt wird oder gepflügt werden muss“, sagte er. Und bislang sei auch nur die WHO zu dem Ergebnis gekommen, Glyphosat sei krebserregend. „Ein Verbot im Pachtvertrag ist jedenfalls nicht zielführend. Es wäre nützlicher, Lösungen mit den Landwirten auf kooperativem Wege zu finden“, sagte Timmer.

Joachim Quaß (Die Grünen) kritisierte anschließend: „Sie haben gesagt, Glyphosat sei alternativlos. Doch was war, als es noch kein Glyphosat gab? Gab es da etwa keine Landwirtschaft? Deshalb sind Begriffe wie „alternativlos und unverzichtbar“ im Zusammenhang mit Glyphosat falsch.“ Doch der Strümper Landwirt Stefan Deussen stützte Timmers Ausführungen: „Der Einsatz von Glyphosat ist zum Beispiel nötig im Winter, wenn es viel geregnet hat, der Boden nass ist und eine Bodenbearbeitung nur unzureichend möglich ist“, sagte er. Referentin Ophelia Nick legte den Finger schnell in die Wunde: „Da, wo Glyphosat eingesetzt wird, sterben Pflanzen“, sagte sie. Sie bezog sich auch auf die sogenannte Krefelder Studie, nach er ein drastischer Insektenrückgang festgestellt worden sei; auch bedingt durch den Einsatz von Herbiziden. Kritik äußerte sich zudem an der mangelnden Transparenz der internationalen Studien, die zu dem Ergebnis kamen, Glyphosat sei nicht krebserregend. Wieso ein Glyphosat-Verbot in Meerbusch geboten sei, erklärte sie auf Nachfrage von Andreas Harms (CDU) nur bedingt. Sie sprach sich dennoch dafür aus: „Es ist zwar unklar, wo genau in Meerbusch Glyphosat eingesetzt wird. Doch Gift ist Gift, und wir wissen, dass es schädlich ist“, sagte sie. Andrea Blaum (BUND) wies auf die mögliche Vorbildfunktion Meerbuschs hin: „Seien Sie Leuchtturm.“

„Wir haben so viele Informationen erhalten, die wir noch einmal besprechen wollen. Zudem gibt es bei der Umsetzung eines Verbots noch offene Fragen“, begründete Niegeloh (SPD) den Antrag ihrer Fraktion. Ein Problem ist etwa, dass es städtische Ackerflächen gibt, die umgeben sind von Ackern in Privateigentum. Auf diesen könnte also nach wie vor Glyphosat eingesetzt werden. Und da die Verträge sowieso erst zum Dezember 2018 gekündigt werden könnten, wie der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher erklärte, entstünden keine Folgen.