AWL entsorgt Umzugs-Möbel

Franco Conti stellte seine Möbel vor seiner Haustür zur Zwischenlagerung ab. Ein AWL-Mitarbeiter hielt diese für Sperrmüll. Bei der Erstattung des Schadens gab es Probleme.

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Neuss. Als Franco Conti laute Geräusche vor seiner Haustür hörte, wurde er stutzig. Sofort schaute er nach, was auf der Hermannstraße vor sich ging — und erschrak, als er realisierte, dass Männer von der Abfall- und Wertstofflogistik (AWL) soeben seinen Buchenholztisch in ihrem Fahrzeug entsorgt hatten. Einen Schreibtischstuhl konnte er gerade noch vor der Presse retten.

Das Problem: Bei den Stücken handelte es sich nicht um Sperrmüll. Franco Conti hatte sie während eines Umzugs lediglich für einige Minuten vor der Haustür zwischengelagert, um sie dann im Auto zu verstauen. „Die AWL-Mitarbeiter haben sich sofort mehrfach bei mir entschuldigt“, sagt Conti.

Ein unglücklicher Zufall: Nachbarn hatten an diesem Tag Sperrmüll angemeldet. „Wegen einer Baustelle auf unserer Straße hätte man schon auf die Idee kommen können, dass meine Möbel zu dem Wohnhaus gehören“, sagt Conti. Die AWL-Mitarbeiter hätten ihm daraufhin geraten, sich an die Stadt zu wenden, um den laut Conti einst 600 Euro teuren und rund drei Jahre alten Tisch erstattet zu bekommen.

Doch die Erstattung sollte sich schwieriger gestalten, als zunächst gedacht: Da Conti die Quittung für den Tisch nicht mehr besitzt, machte er ein vergleichbares Modell im Internet ausfindig, um die ungefähren Schadenskosten zu beziffern. Er leitete die Unterlagen an das Rechtsamt der Stadt weiter. Nach dem Schriftverkehr sei es laut Conti zu einer telefonischen Vereinbarung gekommen. „Ich habe mich einverstanden erklärt, mit 50 Prozent der Schadenssumme zufrieden zu sein“, sagt Conti. Statt der angeblich vereinbarten 300 Euro erhielt der Geschädigte von der Stadt dann aber eine Zahlung in Höhe von 150 Euro. „Ich war sehr sauer“, sagt er.

Franco Conti

Die Stadt bestätigt zwar den Vorfall, widerspricht jedoch der Version von Franco Conti. „Leider passiert es immer wieder mal, dass Mitarbeiter der AWL Dinge einladen, die nicht für den Sperrmüll gedacht waren“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Rechtsamtes. In dem Fall habe eine Verwechslung zwischen zwei Hausnummern vorgelegen.

Das Rechtsamt bestreitet aber, dass es zu einer telefonischen Vereinbarung gekommen sei. Contis Problem sei, dass er den Wert des Tisches nicht belegen kann. Die Beweislast sei in diesem Fall eindeutig: Derjenige, der einen Schadensersatz beziehungsweise -anspruch geltend macht, habe die Höhe des Schadens zu beweisen. Aus dem Internet heruntergeladene Bilder seien kein Beweis, schon gar nicht für Wert oder Alter des Tisches. „Es trifft zu, dass die Stadt nach Rücksprache mit ihrem Versicherer, dem Kommunalen Schadenausgleich westdeutscher Städte in Bochum, im Kulanzwege 150 Euro gezahlt hat“, schreibt das Rechtsamt, für das der Fall damit erledigt ist.