Behörden setzen „Helfen in Not“ mit Terrorismus in Verbindung
Das Magazin „Der Spiegel“ beruft sich auf die Bundesanwaltschaft.
Neuss. Der in Neuss ansässige islamische Wohlfahrtsverein „Helfen in Not“ wird schon seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Jetzt wird der Verein von den deutschen Sicherheitsbehörden erstmals auch öffentlich mit Terrorismus in Verbindung gebracht. Nach Darstellung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ besteht der Verdacht, dass von den durch den Verein in Deutschland gesammelten Spenden auch Terrorgruppen in Syrien profitiert haben. Das Magazin beruft sich in seiner Samstagsausgabe auf Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Terrorhelfer.
„Wir ermitteln und sammeln Material, um gegen solche Vereine vorgehen zu können“, bestätigte ein Sprecher des Landes-Innenministeriums, ohne sich zu der jüngsten Veröffentlichung äußern zu wollen. Das seien Ermittlungen des Generalbundesanwalts und laufende Verfahren, sagt er. Damit meint er auch den Prozess gegen Salafistenprediger Sven Lau, der derzeit in Düsseldorf wegen Verdachts der Terrorunterstützung angeklagt ist. Von der Bundesanwaltschaft war keine Stellungnahme zu erhalten.
Sven Lau hatte Kontakt zu dem Verein „Helfen in Not“, der lange in einer Moschee in Weckhoven residierte. 2013 tauchten Filme im Internet auf, in denen er um Spenden für die humanitäre Arbeit des Vereins bat, in denen er aber auch ausrangierte Krankenwagen präsentierte. Diese wurden und werden offensichtlich in ganz Europa aufgekauft und — mit ungarischen Ausfuhrkennzeichen versehen — in den Nahen Osten ausgeführt. Erst im März war ein solcher Konvoi mit neun Fahrzeugen auf der Autobahn gestoppt worden. Ein legaler Transport, dem weder Ermittlungen noch ein Strafverfahren folgten.
Laut Spiegel — er bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 2014 — soll ein Angeklagter geplant haben, neun Krankenwagen, davon einige von der Initiative „Helfen in Not“, zum Islamischen Staat (IS) und zur Al-Nusra-Front zu bringen. Die Fahrzeuge, so die Ermittler, landeten aber am Ende bei der Rebellenmiliz Ahrar al-Scham, die von der Bundesanwaltschaft als terroristische Vereinigung eingestuft wird.