CDU stellt Wahlplakate zu früh auf
Das Fünferbündnis ist verärgert. Eigentlich sollten Großplakate erst ab dem 1. August montiert werden.
Kaarst. Sie sind unübersehbar: Seit Anfang der Woche stehen in Kaarst-Mitte und Holzbüttgen die ersten Großplakate zur Bürgermeisterwahl. An der Autobahnauffahrt am Kirmesplatz zum Beispiel, an der Maubisstraße und am Lindenplatz hat die CDU ihre Empfehlung zum „Kreuzchensetzen“ auf großflächige Stellwände, sogenannte Wesselmänner, montiert. Das sorgt beim Fünferbündnis — SPD, Grüne, FDP, Zentrum und UWG — für Ärger, denn eigentlich sind diese großen Wahlplakate in Kaarst erst ab dem 1. August erlaubt.
Die CDU habe für ihre Bürgermeisterkandidatin Ulrike Nienhaus bereits am 20. Juli Großflächenplakate aufgestellt, ohne die entsprechende Genehmigung zu haben, heißt es vonseiten des Bündnisses, das am 13. September Christian Gaumitz als gemeinsamen Kandidaten ins Rennen um das Amt des Verwaltungschefs schickt. Dafür sei die Einholung einer separaten Genehmigung mit der Nennung der genauen Standorte notwendig. Christian Gaumitz, heißt es, habe verschiedene Standorte angefragt und für den Zeitraum ab dem 1. August die Genehmigung erhalten. Da sich die Kandidaten die Flächen teilen müssen, sagen die Bündnispartner, habe die CDU nun die besten Plätze an den Standorten für sich reklamiert. Von Fair-Play, betont SPD-Chefin Anneli Palmen, könne bei diesem Vorgehen keine Rede sein.
Stephan Adams vom Bürgermeisterbüro
Den Stichtag 1. August für das Aufstellen von Großplakaten bestätigt auch die Verwaltung. „Gemäß eines Runderlasses des Landes sowie der Sondernutzungssatzung der Stadt darf die Plakatwerbung zu Wahlkampfzwecken frühestens drei Monate vor dem Wahltag beginnen“, erklärt Stephan Adams vom Bürgermeisterbüro. „Diese Dreimonatsfrist gilt grundsätzlich auch für großflächige Wahlplakate. Unter den Parteien in Kaarst bestand nach Kenntnis der Verwaltung bisher aber der Konsens, dass diese erst sechs Wochen vor dem Wahltermin aufgestellt werden.“
Hintergrund für diese Übereinkunft, sagt Adams, sei unter anderem der Wunsch aus der Bevölkerung gewesen, insbesondere große Wahlkampfplakate nur in überschaubaren Zeiträumen aufzustellen. Dass die CDU jetzt zwar innerhalb der Dreimonatsfrist, aber vor dem 1. August plakatiert habe, sagt Adams, stelle aus Sicht der Stadt zunächst keinen so gravierenden eigentumsrechtlichen Eingriff dar, dass ein unmittelbares Einschreiten nötig sei.
In dem Moment, wo die Stadt von der Plakatierung erfahren habe, sei die CDU angehalten worden, das weitere Aufstellen zu stoppen. „Die meisten Flächen sind auch groß genug, dass mindesten zwei Großplakate nebeneinander stehen können.“
CDU-Chef Lars Christoph erklärt den Plakat-Vorstoß mit einem Missverständnis. „Bei den letzten Wahlen seit 2009 war die CDU die einzige Partei, die die großen Stellflächen genutzt hat. Die standen teilweise zwei Monate vor dem Wahltermin. Dass es eine Sechswochenfrist gibt, war uns nicht bekannt.“