Die Politik befasst sich mit der Zukunft des Ikea-Altstandorts

Das Areal soll optimiert werden. Spielhallen werden sich dort nicht ansiedeln dürfen.

Foto: Lothar Berns

Kaarst. Anfang 2017 — so der Planungsstand heute — könnte im neuen Gewerbegebiet „Kaarster Kreuz“ der „Sustainable Store“, die modernste, umweltfreundlichste und wahrscheinlich auch schönste Ikea-Filiale der Welt, eröffnen. Noch wartet die Stadt zwar auf den Bauantrag, der ursprünglich bereits Anfang Juli eingereicht werden sollte. Das schwedische Möbelunternehmen gibt sich aber zuversichtlich, dass das notwendige Nachjustieren bei der Planung des ambitionierten Pilot- und Vorzeigeprojektes bis zum Ende des Jahres zu schaffen ist.

Die Frage, mit der sich die Politik jetzt konkret befassen muss, ist: Was geschieht am Altstandort? Durch die geplante Umsiedlung des Einrichtungshauses werden in naher Zukunft Flächen von insgesamt etwa 4,7 Hektar frei. Im Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss/Rat stand das Thema, konkret: der Bebauungsplan Nummer 89 „Gewerbegebiet Düsselstraße/Rurstraße“ — er umfasst eine Plangebietsfläche von insgesamt circa 15 Hektar —, nun auf der Tagesordnung. Einstimmig wurde für den Bereich eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen. Das bedeutet: Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans werden mögliche Bauvorhaben eingeschränkt. Die Stadt verfolgt damit zentrale städtebaulichen Ziele.

Zum einen soll der Gewerbestandort optimiert und neu geordnet werden. Gewünscht sind „nicht störende“, also emissionsarme Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen. Politik und Verwaltung könnten sich zum Beispiel einen Ausbau des breites ansässigen Kfz-Handels vorstellen.

Der Kaarster Fachentwicklungsplan Einzelhandel empfiehlt für das „Gewerbegebiet Ost“, den vorhandenen Einzelhandel durch eine steuernde Bauleitplanung im Bestand zu schützen und nur noch die Ansiedlung nicht zentrenrelevanten Einzelhandels zu ermöglichen. Ausgenommen sind, wie gesagt, der Autohandel und Zubehör.

Die Beschränkung für die Planung des jetzigen Ikea-Areals ist für Kaarst aber auch der Einsteig in die Umsetzung des sogenannten „Vergnügungsstättenkonzepts“. Das hat die Politik im November 2013 beschlossen. Es soll Grundlagen für eine sinn- und maßvolle Steuerung von Vergnügungsstätten für das gesamte Stadtgebiet sein. Die Stadt geht davon aus, dass die künftig freiwerdenden Gewerbeflächen für die Betreiber von zum Beispiel Spielhallen extrem attraktiv sind. Die im Vergnügungsstättenkonzept enthaltenen Vorgaben sollen negative Auswirkungen auf die Erscheinung und Entwicklung der Stadt verhindern.

Für ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans 89 liegt bereits eine Bauvoranfrage vor. Darin wird die Frage gestellt, ob die Erweiterung der Verkaufsfläche eines bestehenden Lebensmitteldiscounters von circa 1225 Quadratmetern auf 1500 Quadratmeter zulässig ist. Die Entscheidung wurde zurückgestellt.