RLT-Biwak verursacht „Grenzstreit“
Der Caterer muss zur Anlieferung über das Gelände des Rhein-Kreises.
Neuss. Das Szegediner Gulasch von Wolfgang Poluzyn gehört zum Biwak des Rheinischen Landestheaters (RLT) wie die vielen Schützenzüge der verschiedenen Korps’, die sich dafür anmelden. Wie oft er die Veranstaltung schon als Caterer beliefert hat, weiß er selbst nicht mehr genau, Probleme gab’s im Grunde nie. Bis zum vergangenen Jahr. Da wurde ihm die Zufahrt auf den Platz hinter dem Landestheater verwehrt. „Von einem Mann im grauen Kittel“, wie er sagt. Ein Angestellter des Rhein-Kreises hatte ihm untersagt, mit dem Lieferwagen auf den Platz zu fahren. Diesen teilt sich der Kreis mit dem RLT, beide tragen jeweils für ihren Bereich die Verantwortung.
Die Anlieferung der großen Wärmebehälter für rund 600 Essen kann nur über die Rhein-Kreis-Seite von der Oberstraße aus erfolgen, auf der RLT-Seite ist es für die Lieferwagen zu eng. Die Zufahrt ist mit Pollern abgegrenzt, die im Bedarfsfall und mit Hilfe eines Schlüssels herausgenommen werden können.
2013 musste Poluzyn zum ersten Mal erleben, dass die bis dahin reibungslose Zulieferung ein Problem wurde. „Ich will ja keinen Ärger“, sagt der Restaurantchef des „Essenz“. Also nahm er mit seinen Leuten den weitaus umständlichen Weg über den Aufzug aus dem Untergeschoss und über Treppen aufs Biwak-Gelände. Für dieses Jahr hat er beim Ordnungsamt nachgefragt: „Demnach muss der Veranstalter für den Pollerschlüssel sorgen“, sagt Poluzyn (das wäre also der Förderverein des RLT), hat sich aber dennoch auf nichts mehr eingelassen und ist gleich den Weg über den Aufzug gegangen.
Der „Mann im grauen Kittel“ hatte dennoch seinen Auftritt. Denn Helga Peppekus, Vorstandsmitglied im RLT-Förderverein, berichtet, dass noch vor Beginn des Biwaks ein Mann gekommen sei und moniert habe, dass ein Tisch auf Kreis-Gebiet steht, der weggestellt werden müsse. Für Reinhold Jung vom Presseamt des Rhein-Kreises ist indes klar, dass „wir die Schützen unterstützen, wo wir können. Und so soll die Zufahrt für sie auch weiterhin genutzt werden können. Daran hat sich eigentlich nichts geändert und soll auch so bleiben.“