Diskussionen über geplante Schlachtanlage
Das produzierte Fleisch soll für Muslime als rein gelten. Das ruft Tierschützer auf den Plan.
Nordstadt. Die Ankündigung des iranischen Geschäftsmannes Amir Baharifar, im alten Schlachthof im Barbaraviertel wieder eine Schlachtanlage einrichten und dort nach muslimischem Verständnis reines Fleisch produzieren zu wollen, hat Tierschutzorganisationen auf den Plan gerufen. „Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten“, betont Jörg Styrie vom Bundesverband Tierschutz in Berlin mit Blick auf eine rituelle Schlachtmethode der Muslime. Die Aussage sei zutreffend, bestätigt Amtstierarzt Frank Schäfer. Doch Schächten im Sinne des Koran, bei dem den Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten wird, habe der Investor auch nie geplant.
Für die Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ (Tierschutzpartei) um den Landesvorsitzenden Thomas Schwarz ist die Schlachtmethode nicht der eigentliche Stein des Anstoßes. „Egal, ob halal, Halali (Jagd), Naturkostladen Bio oder Supermarkt — Fleisch ist Gewalt gegen Tiere“, schreibt Schwarz und kündigt für Samstag, 2. Januar, von 10 bis 16 Uhr eine Mahnwache vor dem Schlachthof an der Blücherstraße an. Dort hat erst kürzlich ein Zerlegebetrieb zur Weiterverarbeitung von importiertem Fleisch die Produktion wieder aufgenommen.
Styrie und der Bundesverband Tierschutz sprechen noch nicht von Protestaktionen. Man habe die Ankündigung des Investors zur Kenntnis genommen und verweise auf das Tierschutzgesetz, das das Schächten von Tieren grundsätzlich verbietet. „Es ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich“, sagt Styrie: Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Schächtfleisch ausschließlich an Personen verkauft wird, denen der Glaube den Verzehr geschächteten Fleisches zwingend vorschreibt. Diese Voraussetzung sieht der Verband in der Realität aber als nicht gegeben an.
Für die Schächtung von Tieren werde Baharifar mit Sicherheit keine Genehmigung erhalten, versichert Kreisveterinär Schäfer, aber davon sei nie die Rede gewesen. Auch Baharifar betont: Einen Schlachtbetrieb ohne Tierarzt und ohne die Betäubung des Tieres werde es mit ihm nicht geben.
Die bisher vorgelegten Pläne für die noch nicht beantragte Schlachtanlage unterstreichen das. Sie weisen eine sogenannte Betäubungsfalle aus, in der das Schlachtvieh fixiert und mit einem Elektroschock betäubt wird. Diese sei auf Mekka ausgerichtet, sagt Schäfer. Das sei eine Voraussetzung dafür, dass Muslime das Fleisch des Tieres als halal anerkennen. Eine zweite Voraussetzung ist, dass das Ausbluten des Tieres von einem gläubigen Muslim vollzogen und der Vorgang von islamischen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. Nur dann dürfe das Fleisch als „rein“ in den Handel.
Zum islamischen Opferfest bietet das Kreisveterinäramt Muslimen an, unter Aufsicht halal zu schlachten. Schäfer: „Wir haben den Eindruck, die Muslime akzeptieren das.“