Dormagen: Genehmigung für Discounter ist rechtmäßig

Dormagen. Die von der Stadtverwaltung erteilte Baugenehmigung für einen Lidl-Discounter in Stürzelberg ist "offensichtlich rechtmäßig und aufsichtsbehördlich nicht zu beanstanden".

Das stellte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nach Prüfung des Vorgangs fest. Er wies damit Bedenken der SPD-Stadtratsfraktion zurück.

Wie die Stadtverwaltung geht auch die Obere Bauaufsicht beim Kreis davon aus, dass der neue Discountmarkt die Nahversorgung in Stürzelberg verbessert und keine schädlichen Auswirkungen auf Versorgungsbereiche in Dormagen oder den Nachbarstädten hat. "Begründete Zweifel an der Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Plausibilität der gutachterlichen Stellungnahmen sind objektiv nicht erkennbar", so der Landrat.

Die Stadt sei auch nicht dazu verpflichtet gewesen, für das Vorhaben einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Rat sei nach Auskunft des Bürgermeisters imSeptember 2009 von seinem Amtsvorgänger über den Eingang des Bauantrags informiert worden. Petrauschke: "Da es sich nicht um ein Außenbereichsvorhaben handelt, war eine formelle Beteiligung der städtischen Gremien nach der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse nicht vorgesehen." Red