Dormagen: Mahlzeit auch für Vorschulkinder

Unter dem Titel „DorMagen“ fördert die Stadt nicht nur Ganztagsschüler, sondern auch Bedürftige in den Kindertagesstätten.

Dormagen. Kinder aus einkommensschwachen Familien erhalten künftig vom Land Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss bei den Kosten für das Mittagessen in der Ganztagsschule. Die Kosten für ein Mittagessen von durchschnittlich 2,50 Euro werden dann durch den Landesanteil um einen Euro reduziert, die Kommunen als Schulträger übernehmen einen Anteil von durchschnittlich 50 Cent pro Mahlzeit.

In den kommenden zwei Jahren errechnet sich daraus ein städtischer Anteil von 88 000 Euro in den Schulen und 40 000 Euro für die bedürftigen Kinder in den Kindertagesstätten. Die Unterstützung bedürftiger Kinder ist in Dormagen nicht neu, klärte Hilgers auf. Bereits 2005 hatten die Grünen für arme Familien die Mittagstisch-Unterstützung in Ganztagsgrundschulen gefordert. Im vergangenen Schuljahr wurde 22 Kindern die Hälfte der Mittagskosten aus Mitteln des Familienpasses bezahlt.

Anders als bei dem Landesprojekt "Kein Kind ohne Mahlzeit" beschloss der Jugendhilfeausschuss , die Bedürftigkeit nicht an das Empfangen von Hartz-IV-Leistungen zu koppeln, sondern an den Dormagener Familienpass, dessen Bemessungsgrundlage wesentlich niedriger liegt. Er ist nicht nur erhältlich für alle, die Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen, sondern auch für Familien, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten.

Für die Inhaber des Familienpasses wird es - ebenso wie für Empfänger des Arbeitslosengeldes II - eine weitere Neuerung geben: Die Kosten für die U7a-Untersuchungen werden übernommen. Diese Untersuchung soll die zweijährige Lücke der Vorsorgeuntersuchungen schließen, die sich zwischen der U7 für Zweijährige und der U8 für Vierjährige ergibt. Die U7a soll für die Dreijährige als freiwillige Untersuchung gelten und kostet 33 Euro. Die Stadt rechnet damit, im ersten Jahr für etwa 100 bedürftige Kinder die Untersuchungskosten zu übernehmen.