Erste Festnahme nach Schüssen auf 39-Jährigen

Der Festgenommene soll aber nicht derjenige sein, der auf das Opfer geschossen hat. Er wurde in Untersuchungshaft geschickt.

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Neuss. Mit der Festnahme eines 44-jährigen Mannes ist Staatsanwaltschaft und Polizei ein erster Fahndungserfolg im Zusammenhang mit einer gewalttätigen Auseinandersetzung gelungen, bei der am späten Sonntagabend an der Hafenstraße ein 39-jähriger Albaner schwer verletzt worden war. Der 44-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, ist aber nach derzeitigem Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden nicht der Täter, der mehrere Schüsse auf den 39-Jährigen abfeuerte und ihn so schwer verletzte.

Der 44-jährige Mann war den Fahndern der Mordkommission „Bleich“ am Dienstagnachmittag ins Netz gegangen. Der Zugriff erfolgte, als er gegen 16.20 Uhr in Düsseldorf-Oberkassel aus einem Auto ausstieg. Die Art der Tatbeteiligung sowie die genauen Hintergründe der Tat sind Gegenstand der weiteren polizeilichen Maßnahmen, heißt es in einer Pressemitteilung. Der noch am Dienstag gegen den Tatverdächtigen ergangene Haftbefehl wurde am Mittwoch vom zuständigen Haftrichter in Düsseldorf verkündet, der den Festgenommenen in Untersuchungshaft schickte.

Die Fahndungsmaßnahmen nach weiteren Verdächtigen dauern an. Nach wie vor gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es der 39-Jährige mit drei Gegnern zu tun hatte, die ihn erst verprügelten und traten, bevor einer eine scharfe Waffe zog und schoss. Nach Angaben von Staatsanwalt Christoph Kumpa wird nicht ausgeschlossen, dass das spätere Opfer in Begleitung war, als ihn das Trio vor dem Wettbüro an der Hafenstraße stellte. Dann würde die Zahl der Beteiligten an dieser Auseinandersetzung auf fünf steigen. Kumpa: „Wir sagen aber nicht, dass er mitgeschlagen hat.“

Als Ursache für diese Auseinandersetzung gehen die Ermittler von Streitigkeiten über Geld aus, die aber länger zurückliegen. Dabei handelt es sich nicht um Wettschulden, sagt Kumpa, der Tatort vor der Wetthalle hätte mit der Tat nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. -nau