Flüchtlingsheim: Bürger beharren auf Versprechen

Kaarst. Die Stadt Kaarst hält an den vier Standorten für zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte fest. Ein Bürgerantrag der Anwohner der Straße „Am Kaufmannskreuz“ gegen die Einrichtung eines Wohnheims an der Vom-Stein-Straße wurde vom Hauptausschuss abgelehnt.

Vertreter der Nachbarschaft hatten sich im März schriftlich und persönlich im Hauptausschuss gegen das Vorhaben gewehrt. Mit ihrem Antrag untermauerten sie dies nun formell noch einmal.

Die Bürger berufen sich auf eine 1992 gegebene Zusage, dass am Standort der Vom-Stein-Straße „kein weiteres Übergangswohnheim“ errichtet werde. Sie beziehen sich dabei auf eine Bestätigung des Sozialausschusses sowie auf ein Schreiben der Stadt. Zudem habe ihnen der damalige, zwischenzeitlich verstorbene Bürgermeister Heinz Klever jenes Versprechen gegeben, dass dort nicht ein zweites Mal ein Wohnheim errichtet wird. Letzteres lässt sich protokollarisch nicht belegen, über die Formulierung „kein weiteres Übergangswohnheim“ bestehen zwischen Verwaltung und Bürgern in der Deutung unterschiedliche Ansichten.

Das Rathaus sieht darin nur eine Zusage in quantitativer Hinsicht, also ausgehend vom Status quo im Jahr 1992, als dort eine Flüchtlingsunterkunft bereits bestand. Es sei somit lediglich als Zusage zu verstehen, dass dort kein zweites Wohnheim errichtet werden sollte. Die Anwohner verweisen dagegen auf angebliche Baupläne, wonach eine zweite Unterkunft dort gar nicht umsetzbar gewesen wäre. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu der Aussage der Stadt von 1992 müssten die Gerichte prüfen. Den Weg vor das Verwaltungsgericht kündigten die Anwohner im Hauptausschuss an.

Zur bürokratischen Auseinandersetzung kommt eine besondere Emotionalität seitens der Anwohner ins Spiel. Vier Häuser stünden dort zum Verkauf, ließen sich jetzt aber nicht mehr oder nur unter Wert verkaufen, berichteten sie. Für ein mögliches Begehren von Schadensersatzansprüchen wegen eines entstandenen Wertverlustes, wie im Bürgerantrag angedeutet, sieht die Stadt Kaarst keine rechtliche Grundlage. stef