Grundschüler in Allerheiligen sollendurch Anbau mehr Platz haben

Sie wird, wie auch die Görresschule, künftig drei Parallelklassen haben.

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Neuss. Die Stadt baut die Kapazität für Grundschüler in der Stadt weiter aus. Nun soll auch die Görresschule im Stadionviertel ab dem Schuljahr 2016/17 um einen Zug erweitert werden und künftig drei Eingangsklassen statt bisher zwei bilden. Dafür möchte die Schulverwaltung den ohnehin sanierungsbedürftigen Pavillon, in dem derzeit der Offene Ganztag untergebracht ist, abreißen und durch einen zweigeschossigen Neubau ersetzen. Das würde insgesamt 2,7 Millionen Euro kosten, teilte Schuldezernentin Christiane Zangs dem Schulausschuss mit.

In derselben Sitzung entschieden die Schulpolitiker auch, die Grundschule Allerheiligen auf drei Parallelklassen zu erweitern und genehmigten einen dafür nötigen Anbau auf dem Schulgelände. Für die Görresschule stimmte der Ausschuss erst mal nur der Erweiterung der Zügigkeit zu, nicht aber auch schon dem Neubau. Eine Ausgabe in Millionenhöhe wollen die Politiker etwas sorgfältiger prüfen als mit einer eilig nachgereichten Tischvorlage.

Grund für die geplante Erweiterung sind die erwarteten Schülerzahlen. In dem entsprechenden Planungsbereich mit Görresschule, Bodelschwingh-Schule und Dreikönigenschule wird die Zahl der Erstklässler von nun 153 auf bis zu 220 im Jahr 2020 steigern. Demnach droht eine Unterversorgung. Außerdem werde die Bevölkerung durch zusätzliche Neubaugebiete und die Aufnahme von Flüchtlingen weiter wachsen. Die Görresschule ist aber bereits an der Kapazitätsgrenze angelangt mit derzeit 234 Schülern in neun Klassen. Im Schulausschuss gab Dezernentin Zangs auch die jüngsten Anmeldezahlen bekannt: Demnach wurden in den Grundschulen für das kommenden Schuljahr bisher 1406 Anmeldegespräche geführt. 40 Kinder fehlen noch. An drei Grundschulen habe es Überhänge gegeben, dafür gebe es woanders noch Kapazitäten, sagte Zangs, ohne allerdings ins Detail zu gehen.

Genau das aber verlangten die Politiker: Zur nächsten Sitzung im Februar, so der Beschluss, muss die Schulverwaltung die genauen Anmeldezahlen vorlegen —vor und nach der Koordinierung.