Hallengebühr belastet Vereine

Für die Nutzung von Hallen und Bädern müssen die Vereine zahlen. Einige fordern jetzt Änderungen.

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Grevenbroich. Das 2015 von der Stadt eingeführte Nutzungsentgelt für Sportanlagen belastet die Vereine, mehrere Vertreter fordern Änderungen. „Die Sportstättengebühr muss weg. Oder die Vereine müssen für die Kosten einen Ausgleich erhalten“, erklärt Daniel Reckel, Geschäftsführer der Handballabteilung beim TuS Grevenbroich mit 112 Mitgliedern. „Im Jahr müssen wir rund 1500 Euro bezahlen, das Entgelt ist für uns eine Riesen-Belastung.“ Reckel hat Bürgermeister Klaus Krützen angeschrieben und ihm das Problem geschildert, er wartet nun auf Antwort.

Daniel Reckel, Geschäftsführer der Handballabteilung

Seit Anfang vergangenen Jahres führt die Stadt Sporthallen, -plätze und Kleinschwimmbäder in einem sogenannten Betrieb gewerblicher Art (BgA) — und erhebt dafür ein Nutzungsentgelt. Ein Vorteil: Mit dieser Betriebsform kann die Kommune bei Investitionen und Aufwendungen für den Unterhalt 19 Prozent Vorsteuer sparen — im Jahr rund 150 000 Euro.

„Das Entgelt belastet die Vereine“, räumt Erster Beigeordneter Michael Heesch ein. „Aber wir standen bei den Sportanlagen vor zwei Millionen Euro Sanierungsstau. Der Betrieb gewerblicher Art erleichtert neue Investitionen — und die kommen den Vereinen zugute“, betont Heesch. Voraussetzungen sind aber Einnahmen des BgA. Im Jahr 2015 erhielt die Stadt 66 000 Euro Nutzungsentgelt (mindestens knapp 31 000 sind Pflicht), und das trifft manchen Verein hart.

„Wir müssen dafür rund 35 Prozent unserer Mitgliedsbeiträge aufwenden. Das ist Geld, das wir sonst für andere Dinge verwenden könnten — etwa für neue Geräte“, erklärt Reckel: „Wenn die Gebühr bleibt, werden wir an einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nicht vorbeikommen. Das Entgelt belastet Vereine, die sich mit ehrenamtlichem Engagement für die Gesundheit und die Jugend einsetzen“ Reckel befürchtet, dass wegen höherer Beiträge bald weniger Kinder in die Vereine kommen.

Probleme hat auch der TV Germania Wevelinghoven mit mehr als 1000 Mitgliedern. „Die Gebühr für die Schwimmhallen ist im Vergleich zu anderen Sportanlagen zu hoch“, erklärt Geschäftsführer Theo Holzmann. „2015 mussten wir allein 9800 Euro für das Wevelinghovener Bad zahlen — für eine Schwimmstunde 720 Euro im Jahr. Solche Kosten sind für Schwimmsport betreibende Vereine nicht tragbar“, so Holzmann, „Zweimal mussten wir bereits die Mitgliedsbeiträge anheben. Ohne die von Krankenkassen bezuschussten Wassergymnastik-Kurse wären wir schon pleite.“

„Wir haben vor Einführung des GbA alle Schritte mit den Vereinen erörtert und uns sehr einvernehmlich auf eine Gebührenstruktur geeinigt“, so Heesch. So gebe es für viele Vereine Rabatt, im Jugendsport sei oft „ein eher symbolischer Betrag“ von zehn Prozent des normalen Tarifs fällig. Den höheren Satz für Bäder (18 Euro je Stunde, ohne Rabatt) erklärt Heesch mit höheren Unterhaltskosten, das Entgelt sei nicht kostendeckend.

Und zur Forderung nach einem Ausgleich für Vereine sagt Heesch: „Wenn wir die Vorsteuer geltend machen wollen, ist ein Ausgleich der Miete durch Zuwendungen aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich.“