Nebeneinkünfte: Breuer ermahnt Vorgänger Napp

Ex-Bürgermeister soll sein Einkommen offenlegen.

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Neuss. Altbürgermeister Herbert Napp wird in den kommenden Tagen eine Art Mahnbescheid aus dem Rathaus erhalten. Auch wenn Reiner Breuer als sein Nachfolger im Amt lieber von einem Erinnerungsschreiben sprechen möchte, ist die Sachlage für ihn doch eindeutig: Napp habe bislang noch keine Erklärung darüber abgegeben, welche Einnahmen aus Nebentätigkeiten ihm bis zum Ausscheiden aus dem Amt am 20. Oktober vergangenen Jahres zugeflossen sind. Weil zumindest ein Teil davon an die Stadtkasse abzuführen ist, dort aber auch noch kein Zahlungseingang festzustellen gewesen sei, fühle er sich angespornt, so Breuer, seinem Vorgänger einmal einen Brief zu schreiben.

Der Streit um die Nebeneinnahmen hatte Napp und die Stadt sogar zu Gegnern vor dem Bundesverwaltungsgericht werden lassen, doch solche Eskalation schließt Breuer aus. Für ihn sind Nebeneinnahmen — zum Beispiel aus der Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Tochterunternehmen — Teil seines Amtes als Bürgermeister. Damit steht für ihn fest, dass die Einnahmen daraus grundsätzlich und vollständig an die Stadt abzuführen sind, die ihren Bürgermeister mit einem monatlichen Brutto-Grundgehalt in Höhe von 9923,34 Euro, einem „Familienzuschlag“ in Höhe von 233,39 Euro monatlich sowie einer (steuerfreien) Aufwandsentschädigung in Höhe von 411,30 Euro pro Monat entlohnt.

In den ersten gut 70 Tagen im Amt hat Bürgermeister Breuer darüber hinaus 512,50 Euro aus Nebentätigkeiten erhalten, die er abgeben wird. Wie aus einer Übersicht zu entnehmen ist, die Breuer auf der Internetseite der Stadt öffentlich gemacht hat, erhielt er im Vorjahr für die Aufsichtsratstätigkeiten im Neusser Bauverein 125 Euro, bei Rhein-Cargo 200 Euro und bei den Neuss-Düsseldorfer Häfen 187,50 Euro.

Eine gesetzliche Abführungspflicht für Bezüge aus Sparkassengremien (im Vorjahr: 1534,26 Euro) bestehe noch nicht, betont Breuer. Er gehe allerdings davon aus, dass sich auch das demnächst ändert. -nau