Neuss: Nebeneinkünfte - Verfassungsrichter lehnen Klage ab

Hermann Gröhe (MdB) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Berlin/Neuss. Knapper konnte die Entscheidung nicht ausfallen. Mit vier zu vier Stimmen entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter über die Klage von acht Bundestagsabgeordneten, die ihre Nebeneinkünfte nicht - wie noch von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen - veröffentlichen wollten. Bei Stimmengleichheit ist die Klage nun abgelehnt.

Gröhe selbst hält die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten im Sinne einer Transparenz "im Prinzip" für richtig. In den Umsetzungsregelungen aber, die nach dem Urteilsspruch nun erstmals zum Tragen kommen, gebe es geradezu "Absurditäten". So müsse etwa ein Jurist, der in einer Großkanzlei zum Beispiel Verträge für ein Energieunternehmen aushandele und per Gewinnentnahme entlohnt werde, dies nicht anzeigen.

Andererseits der Neusser Abgeordnete selbst: Als einziger Eintrag wird bei der demnächst anstehenden Veröffentlichung der Nebeneinkünfte eine Einnahme von der EKD (Evangelische Kirche Deutschlands) genannt sein. Im April war Gröhe, Mitglied des Rates der EKD, mit eine Delegation in Israel. Die EKD bezahlte die Übernachtungskosten von etwa 1600 Euro, das wird nun in der Rubrik 1000 bis 3500 Euro als "Zuwendung" angegeben. "Die Reise selbst hat mich Geld gekostet", so Gröhe, "aber das weiß eine Gemeinde in Neuss natürlich nicht, die vielleicht von ’Zuwendungen’ der EKD an mich liest und sich wundert."

Doch mag der Neusser Abgeordnete nicht jammern; er kann mit der Veröffentlichung seiner "horrenden Nebeneinkünfte" gut leben. Dennoch hofft Gröhe darauf, dass die "Absurditäten" des Gesetzes beseitigt werden können - "um Scheintransparenz zurückzuführen und echte Transparenz zu ermöglichen."

Der zweite Bundestagsabgeordnete des Rhein-Kreises, Kurt Bodewig (SPD), konnte sich gestern zu dem Richterspruch nicht äußern. Der Politiker ist krank; es hat ihm buchstäblich die Stimme verschlagen.