Kampf gegen Schwarzarbeit und Clankriminalität in Neuss Zoll kontrolliert mehr als 100 Beschäftigte in Bars, Klubs und Kiosken
Neuss · In Neuss und in der Region haben Zoll und Ordnungsdienste im Großeinsatz gegen Schwarzarbeit insgesamt 111 Personen vor allem in Gastronomie und Vergnügungsstätten kontrolliert. Das ist das Ergebnis.
Gastronomiebetriebe wie Cafés und Shisha-Bars, aber auch Spielhallen, Kioske, Diskotheken und Klubs in der Neusser Innenstadt, in Krefeld, Mönchengladbach und im Kreis Viersen standen jetzt im Fokus einer groß angelegten Aktion des Hauptzollamt Krefeld gemeinsam mit der Polizei und den kommunalen Ordnungsdiensten. Wie der Zoll am Mittwoch berichtete, sind die Einsatzkräfte bereits am Nikolausabend zu einer sogenannten verdachtsunabhängigen Prüfung ausgerückt. Die Aktion steht im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse. Dabei spielen auch Zusammenhänge mit der Clankriminalität eine Rolle.
Der Fokus des Zolls lag auf der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie auf der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten Leistungsbetrugs. Darüber hinaus ging es um die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen.
Insgesamt wurden bei dem Einsatz 111 Menschen durch den Zoll kontrolliert und detailliert zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die erhobenen Daten werden nun weiter ausgewertet und mit den bei den Sozialversicherungen gemeldeten Daten und den Buchführungen der Arbeitgeber abgeglichen. In Neuss und Mönchengladbach wurden insgesamt 35 Personen befragt, sagt ein Sprecher des Hauptzollamtes Krefeld.
Auch wenn es sich um „verdachtsunabhängige Prüfungen“ handelte, waren die Ziele der Einsatzkräfte doch mit Bedacht gewählt. In solchen Fällen werden bevorzugt Ladenlokale oder Gaststätten angesteuert, die entweder besonders gut oder von einer bestimmten Klientel besucht werden. Auch Vorfälle in der Vergangenheit, etwa im Zusammenhang mit Rauschgift oder illegalem Glückspiel, können bei der Auswahl der zu prüfenden Betriebe eine Rolle spielen.
In 29 Fällen ergaben sich erste Unstimmigkeiten, die nun weiter vom Zoll überprüft werden. In 16 Fällen geht es dabei um das Vorenthalten von Arbeitsentgelt. In sieben Fällen stehen Verstöße gegen den Mindestlohn im Verdacht und in fünf Fällen wurden vorgeschriebene Meldungen nicht abgegeben.
In Krefeld wurden drei Personen in einem Café angetroffen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurden die Personen durch die Polizei festgenommen und an das Ausländeramt Krefeld übergeben.
Bei der Kontrolle gingen auch zwei Menschen ins Netz, die per Haftbefehl gesucht wurden. In einem Fall konnte durch das Zahlen einer bis dato offenen Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, das Glücksspielgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie diverse Verkehrsdelikte aufgedeckt. In einem Fall erfolgte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen fehlender Konzession.
Ermittlungen nach Fund illegaler E-Zigaretten laufen weiter
Abgesehen von der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Unterdessen laufen bei der Zollfahndung in Essen die Ermittlungen nach dem Fund von rund 650 000 illegalen E-Zigaretten in einer Lagerhalle im Neusser Hafen weiter. Am 27. November hatten Beamte des Hauptzollamtes Krefeld die sogenannten Vapes im Rahmen einer Routinekontrolle entdeckt. Die E-Zigaretten waren Schmuggelware, nicht versteuert und zudem nicht „verkehrsfähig“, weil die zulässige Füllmenge mit einer nikotinhaltigen Substanz mutmaßlich deutlich überschritten wurde. In der Lagerhalle an der Duisburger Straße wurden zwei Männer ohne festen Wohnsitz festgenommen, die Suche nach den Hintermännern und Drahtziehern des illegalen Handels mit den Vapes geht jedoch weiter. Dazu werten die Fahnder unter anderem beschlagnahmte Dokumente aus.
Die beschlagnahmte Ware wird in solchen Fällen zunächst unter zollamtlicher Überwachung in eigens dafür angemieteten Hallen eingelagert – unter Umständen für Monate, wenn nicht Jahre. Der Hintergrund: Bis zum Abschluss eines möglichen Prozesses sind die E-Zigaretten Beweismittel. Erst nach einem rechtskräftigen Urteil kann die Staatsanwaltschaft anordnen, dass die Vapes vernichtet werden. Das wäre vermutlich ein Großauftrag für die Müllverbrennung.