Novum: Rat leitet Anträge an Bürgermeister weiter

Neuss. Wo gewöhnlich die Kompetenz der Fachausschüsse des Rates gefragt ist, muss jetzt der Bürgermeister ran. Als im Stadtrat auf Antrag der FDP-Fraktion das Thema „Einbruchsradar“ aufgerufen wurde, sah sich die Stadtverordnetenversammlung fachlich überfordert.

Denn Fragen zu Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit der Polizei werden im Polizeibeirat beantwortet — und der ist ein Gremium des Kreistages. In dieser Gemengelage, zeigte Ratsherr Hartmut Rohmer (SPD) einen Weg aus dem Dilemma auf, den keiner auf dem Radar hatte: Verweisung an den Bürgermeister mit der Bitte, in der Sitzung des Hauptausschusses zu berichten. So soll es nun geschehen.

Vor der allgemeinen Begeisterung über den unverhofften politischen Schachzug herrschte aber Überraschung: Geht das? Das gab’s doch noch nie! Möglich machte es der erfahrene Hartmut Rohmer, der offenbar als einziger die entscheidende Stelle der Geschäftsordnung des Stadtrates parat hatte. Die erlaubt nämlich im Paragrafen 16, Absatz 1, Punkt f) ausdrücklich das Verweisen von Anträgen an den Bürgermeister. Selbst Reiner Breuer, der neue Rathaus-Chef, der zuvor 15 Jahre Fraktionsvorsitzender gewesen ist, musste nachschlagen und war überrascht: „Das geht!“ So ist der Rat fein raus. Der Bürgermeister spricht mit dem Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde und trägt im Hauptausschuss vor. Ob Rohmer nebenbei der FDP noch die öffentliche Plattform für diese Initiative entziehen wollte, die er persönlich für einen Schauantrag halten mag, bleibt offen. Der Rat fand schnell Gefallen am neuen Instrument. Später wurde ein zweiter FDP-Antrag „Stabstelle für Flüchtlinge“ an den Bürgermeister verwiesen.