Staatsanwaltschaft ermittelt nach Attacke

Nach dem Schützenfestbesuch in Kapellen wurde ein 51-Jähriger von einem 23-Jährigen im Streit mit einem Taschenmesser verletzt.

Grevenbroich. Es war das tragische Ende eines Schützenfestbesuchs in Kapellen: Am frühen Sonntagmorgen — es ist der 5. Juni — eskaliert ein Streit an der Gartenstraße. Ein 23-Jähriger sticht mit seinem Taschenmesser auf einen 51-Jährigen ein. Der Mann wird schwer verletzt, die Klinge hat die Milz getroffen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach muss jetzt klären, ob der Angriff mit dem Messer möglicherweise durch Notwehr gerechtfertigt war.

Lothar Gathen, Oberstaatsanwalt

Fest steht: Dass der augenscheinlich betrunkene Mann immer wieder in seinen Vorgarten stolperte, hat den 23-Jährigen derart wütend gemacht, dass er den Störenfried mit einem Messer attackierte und schwer verletzte. Laut Polizei hatte der Anwohner der Gartenstraße den betrunkenen Mann am frühen Sonntagmorgen gegen 1 Uhr zunächst angesprochen und ihn gebeten, sein Grundstück nicht zu betreten. Als der 51-Jährige der Bitte nicht nachkam, eskalierte die Situation. Der zunächst verbale Streit ging in eine körperliche Auseinandersetzung über. In deren Verlauf zückte der Gartenbesitzer ein Taschenmesser und stach dem 51-Jährigen damit mehrfach in den Bauch. Anschließend rief der Täter selbst den Notarzt. Ein Rettungswagen brachte den Verletzten in ein Krankenhaus. Er musste mehrfach operiert werden. Demnächst landet der Fall wohl vor Gericht.

„Wer in diesem Fall Opfer und wer Täter ist, ist zwischen den Beteiligten streitig“, sagt Oberstaatsanwalt Lothar Gathen. „Derjenige, der zugestochen hat, sagt, der andere sei als erster handgreiflich geworden. Der 51-Jährige soll ihn beleidigt und ins Gesicht geschlagen haben. Das Taschenmesser, das der 23-Jährige nach eigenen Angaben zufällig dabei hatte, habe er eingesetzt, um sich zu wehren, heißt es.“ Beide Männer seien anwaltlich vertreten, sagt Staatsanwalt Gathen. „Deshalb haben sie sich bislang noch nicht weiter zum Geschehen geäußert. Wir ermitteln gegen den 23-Jährigen wegen gefährlicher und gegen den 51-Jährigen wegen einfacher Körperverletzung.“ juha