Kommunalwahl 2020 in Neuss Stadtverwaltung reduziert wegen Corona Anzahl der Wahllokale

Neuss. · (Red) Bei der bevorstehenden Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, werden weniger Wahllokale zur Stimmabgabe für die Wähler zur Verfügung stehen als das bei vorhergehenden Wahlen der Fall war. Durch die Auswirkungen des Coronavirus sind viele Räume als Wahllokale nämlich nicht nutzbar.

Das teilte die Neusser Stadtverwaltung jetzt mit. Das betrifft Pflegeeinrichtungen und Altenheime, aber auch andere Gebäude, in denen etwa Hygiene- oder Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten. An einigen Orten finden zudem Bauarbeiten oder andere Veranstaltungen, etwa Konfirmationen, statt. Hinzu kommt, dass es derzeit noch schwieriger ist, ausreichend Wahlhelfer für die Wahl zu finden.

Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen vorübergehend ermöglicht, Wahllokale und damit auch Wahlhelfer einzusparen. In allen Wahllokalen werden zudem Hygienemaßnahmen gelten, die den dann gültigen Corona-Vorschriften entsprechen.

Aufgrund dieser Entwicklung ist auch zu beachten, dass wegen der geringen Auswahl an möglichen Wahllokalen nicht garantiert werden kann, dass alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein werden. Das Wahlamt, so heißt es in der Mitteilung weiter, werde sich jedoch um entsprechende Maßnahmen bemühen. So könnten Rampen angebracht werden. Wer auf einen barrierefreien Zugang angewiesen ist und in einem nicht barrierefreien Wahllokal seine Stimme abgeben muss, kann natürlich alternativ seine Stimme per Briefwahl abgeben.

Ab Mitte des Monats August kann diese im Weitz-Zimmer des Neusser Rathauses (Eingang 3) am Markt 2 im Wahlamt beantragt oder direkt gemacht werden. Die Briefwahlunterlagen können ab Mitte August auch schriftlich oder online im Wahlportal der Stadt Neuss beantragt werden. Das Wahlportal wird zudem weitere Informationen zu Barrierefreiheit, Audio-Unterstützung und leichter Sprache bieten.

Weitere Informationen zu den Wahllokalen sind beim Wahlamt der Stadt Neuss erhätlich oder unter der Telefonnummer 02131/ 903286, heißt es abschließend.

(NGZ)