Stadt wehrt sich gegen Spielhallen

Mit einem Vergnügungsstättenkonzept soll die Ansiedlung von Wettbüros und Spielhallen gesteuert werden.

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Neuss. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2012 wurde der Sportwettenmarkt für Privatanbieter geöffnet. Eine Änderung, die auch die Stadt Neuss zu spüren bekam. Denn seit dieser Anpassung hat die Verwaltung zahlreiche Anträge für Wettbüros in unterschiedlichen Stadtgebieten erhalten. Auch immer mehr Spielhallen wollen sich unter anderem in der Innenstadt, in der südlichen Further Straße, im Umfeld des Rhein-Park-Centers und in der Otto-Wels-Straße in Weckhoven ansiedeln.

Um das zu verhindern, lässt die Stadt nun ein Konzept erstellen, in dem bestimmte Bereiche für derartige Vergnügungsstätten ausgewiesen werden sollen. Es ist angedacht, das Konzept bis Ende des Jahres durch ein externes Planungsbüro erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse sollen mit zentralen Akteuren wie der Industrie- und Handelskammer, dem Einzelhandelsverband und der Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss abgestimmt werden. Anfang 2017 könnte der Rat dann über das Entwicklungskonzept entscheiden.

„Es geht nicht darum, Spielhallen und Wettbüros aus dem gesamten Stadtkonzept auszuschließen“, erklärt Markus Honermann, stellvertretender Leiter des Amtes für Planung und Stadtentwicklung. Vielmehr handele es sich bei der geplanten Maßnahme um ein Steuerungskonzept, durch das Ansiedlungen von Vergnügungsstätten in „empfindlichen Bereichen“ verhindert werden sollen. „Das geht nur durch Änderungen des Bebauungsplans“, sagt Honermann.

Als „empfindliche Bereiche“ definiert die Stadt unter anderem Gebiete in der Nähe von Schulen oder anderen sozialen Einrichtungen. In Wohngebieten ist die Eröffnung eines Wettbüros oder einer Spielhalle baurechtlich schon gar nicht möglich. Anders sieht es aber in Kerngebieten wie der Innenstadt aus. Da sind sie grundsätzlich zulässig.

Das Problem: Laut der Verwaltung fügen sich Spielhallen und Wettbüros in der Regel nicht in ihre Umgebung ein und verursachen dadurch „städtebauliche Spannungen“. Darüber hinaus würden großformatige Werbeanlagen und vollflächig verklebte oder verdunkelte Schaufenster das Umfeld negativ prägen. Durch vergleichsweise hohe Erträge, die Spielhallen abwerfen, und eine daraus abgeleitete hohe Zahlungsfähigkeit verzerrten Vergnügungsstätten zudem das Boden- und Mietpreisgefüge. Dadurch hätten — von der Stadt gern gesehene — kleinteilige Gewerbe oder Einzelhandelsbetriebe das Nachsehen. Die langen Öffnungszeiten der Spielhallen und Wettbüros seien zudem mit einem erhöhten Zu- und Abfahrtsverkehr verbunden, was insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu Störungen angrenzender Wohnnutzungen führen könne. „Eventuell entstehen auch noch Probleme durch ein gewisses Klientel, das von den Spielhallen angezogen wird“, sagt Honermann.

Derzeit gibt es in der Stadt zwölf Standorte für Spielhallen, jedoch haben manche Anbieter gleich mehrere Konzessionen und können an einem Standort mehrere Spielhallen öffnen. 27 solcher Konzessionen gibt es aktuell in der Quirinusstadt, darüber hinaus acht Wettbüros — doch es könnten noch einige mehr sein. „Viele Anträge wurden von uns schon abgewiesen“, sagt Honermann, der unter anderem die Rennbahn als geeigneten Bereich für Vergnügungsstätten nennt.