Zons: Kellerreste vor Schloss Friedestrom entdeckt

Zons: Bei Bauarbeiten wurden Kellerräume aus dem 17. oder 18. Jahrhundert freigelegt. Was mit dem Bodendenkmal passiert,ist noch offen.

Dormagen. Besucher, die in diesen Tagen nach Zons kommen, dürften sich wundern. Seit Wochen wird die pittoreske Ansicht des Städtchens, insbesondere rund um das Gelände des Schlosses Friedestrom von Baggern, Bauzäunen und Gerüsten bestimmt. Der Rhein-Kreis Neuss lässt für rund 1,3 Millionen Euro - Fördergelder aus dem Konjunkturpaket II und dem NRW-Strukturprogramm Regionale 2010 - sein Schmuckstück auf Vordermann zu bringen: Das Kreiskulturzentrum mit Museum, Archiv, Veranstaltungshalle und Park.

Am Montag nun haben Bagger vor dem Kreismuseum Erstaunliches zutage gefördert. Unmittelbar vor dem Eingang wurde ein Keller freigelegt. "Er stammt aus dem 17. oder 18. Jahrhundert und gehörte zu einer Bebauung zeitlich vor dem heutigen Herrenhaus", vermutet Archäologe Vinzenz Borchert, der die Arbeiten überwacht. Weil die Burganlage ein Bodendenkmal ist, ist die Einbindung von Fachleuten bei allen Arbeiten verpflichtend.

"Der Keller ist vier Meter breit, die Ziegel sind größer, als im Mittelalter üblich war. Das Gewölbe ist abgeflacht, soweit war man damals technisch noch nicht", zählt Borchert die Indizien auf, die ihn auf das Alter des unterirdischen Bauwerks schließen lassen.

Was nun mit dem Keller geschehen soll, darüber werden der Rhein-Kreis als Bauherr und die Stadt Dormagen als Untere Denkmalschutzbehörde beraten. "Unser Ziel ist es, dieses Bodendenkmal zu erhalten und in die bestehenden Planungen einzubinden", sagt der Denkmalschutzbeauftragte Jürgen Waldeck. Das gestaltet sich nicht einfach: Genau dort, wo das Kellerloch klafft, sind Fundamente für Rampen vorgesehen, mit denen der Museumsvorplatz behindertengerecht gemacht werden soll.

Waldeck hofft, dass der Fund keine größeren Änderungen der Pläne nach sich zieht. Denn das würde die Arbeiten, die voraussichtlich bis in den späten Herbst dauern sollen, weiter verzögern. Schlussendlich entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde, also die Stadtverwaltung. "Allerdings unter Berücksichtigung eines Gutachtens des Amtes für Boden- und Denkmalpflege im Rheinland", fügt Waldeck hinzu.