402 Menschen sind jetzt neue Bürger im Kreis
Die meisten neuen Bundesbürger wechselten von der türkischen zur deutschen Staatsbürgerschaft.
EN-Kreis. Herzlich willkommen im EN-Kreis: Für Sprockhövel, Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter/Ruhr meldet die zuständige Kreisverwaltung die Aushändigung von 235 Einbürgerungsurkunden — im Vorjahr waren es 249. Für Witten lauten die Zahlen 167, Vorjahr 184.
Die Kreisverwaltung führt für die von ihr betreuten acht Städte folgende Details auf: Spitzenreiter bei der Einbürgerung waren Hattingen (63) und Schwelm (53), gefolgt von Ennepetal (36), Gevelsberg (31) und Wetter/Ruhr (21) sowie Sprockhövel (15), Herdecke (13) und Breckerfeld (3).
23 der neuen Bundesbürger wechselten in diesen Städten von der türkischen in die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenfalls stark vertreten waren Menschen aus Großbritannien (20), Polen und Griechenland (je 19), dem Kosovo (17) sowie Italien (16). Kroatien (8), Marokko (6), Ägypten, Rumänien und Serbien (je 5).
Einzelgänger unter den insgesamt 48 Nationalitäten von vier Kontinenten waren demgegenüber unter anderem Neubürger aus Armenien und China, Estland und Montenegro, Nicaragua und Österreich, Peru und der Schweiz, Syrien und Vietnam.
Fast alle Neubürger aus Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter/Ruhr nahmen an einer der Einbürgerungsfeiern des Ennepe-Ruhr-Kreises im Schwelmer Kreishaus teil und erhielten die Dokumente aus den Händen von Landrat Olaf Schade, der stellvertretenden Landrätin Sabine Kelm-Schmidt oder Fachbereichsleiter Michael Schäfer.
Die Veranstaltung im Kreistagssitzungssaal ist seit vielen Jahren der offizielle Abschluss eines Verfahrens, in dessen Verlauf die Antragsteller eine Vielzahl von Unterlagen vorzulegen haben. „Dazu zählen Passfoto, Geburts- und Heiratsurkunden, die zum Teil aus dem Heimatland beschafft und übersetzt werden müssen, Nachweise über Schul- und Berufsausbildung, Verdienst und Alterssicherung sowie Arbeits- und Mietverträge. Die Daten aller Antragsteller werden zudem von Verfassungsschutz, Polizei und zuständiger Staatsanwaltschaft überprüft“, heißt es aus dem Kreishaus.
Außerdem müssen die Antragsteller den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Ihr Bekenntnis zur deutschen Verfassung und den darin verankerten Menschenrechten, der Volkssouveränität, der Trennung der Staatsgewalten sowie dem Recht auf eine parlamentarische Opposition dokumentieren alle Beteiligten in der Feierstunde mit dem Satz: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“