Angriff auf Passanten: 29-Jähriger muss in die Psychiatrie

Der Mann, der in Sprockhövel mehrere Passanten angegriffen hat, ist nicht schuldfähig.

Essen/Haßlinghausen. Nach zwei Verhandlungstagen im Prozess gegen einen 29-jährigen Iraner, der als Asylbewerber in Haßlinghausen untergebracht war und dort mehrfach Menschen bedroht, eine Seniorin auf offener Straße geohrfeigt und sich mit Polizisten geprügelt haben soll (die WZ berichtete), hat das Landgericht Essen den Angeklagten für nicht schuldfähig erklärt und die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet.

Im Laufe des Prozesses hatten die Zeugen die Taten so geschildert, dass das Gericht keine Zweifel an deren Ablauf hatte, auch wenn der Angeklagte die Tätlichkeiten abstritt oder im Fall des Widerstands gegen die Polizisten bei seiner Festnahme in einem Supermarkt an der Mittelstraße als „sich wehren” bezeichnete.

Insbesondere die Aussage seiner Bewährungshelferin hinterließ vor Gericht bleibenden Eindruck. Sie hatte den Angeklagten nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, in dem er bis August 2010 einsaß, betreut. Der Angeklagte sei für ihre Ansprache immer weniger erreichbar gewesen, habe während der Beratungstermine geschrieen und sie schließlich immer heftiger bedroht, auch damit, sie umzubringen, gab sie zu Protokoll. Schon damals habe sie den Eindruck gehabt, der Mann sei krank, sagte sie aus.

Zum gleichen Ergebnis kam auch das von einem Psychologen vorgetragene Gutachten. Es bescheinigt dem Angeklagten eine steigende Neigung zu Aggressivität, die auf eine krankhafte Psychose zurückzuführen sei. Dadurch, so der Gutachter, habe der Angeklagte bei seinen Taten keine ausreichende Unrechtseinsicht gehabt und sei im Sinne des Strafrechtes nicht schuldfähig gewesen.

Zugleich stellt das Gutachten fest, dass auch in Zukunft ähnliche Taten des Angeklagten zu erwarten seien und die davon ausgehende Gefahr nur durch eine längerfristige Behandlung zu reduzieren sei. Dem schloss sich die Staatsanwältin an und forderte in ihrem Strafantrag, die Unterbringung zur psychiatrischen Behandlung.

In seinem Plädoyer versuchte der Pflichtverteidiger des Angeklagten, als Alternative für die geschlossene Unterbringung seines Mandanten eine ambulante Behandlung ins Spiel zu bringen. Dies sei angesichts des verhältnismäßig geringen kriminellen Unrechts der Taten möglich, bat er das Gericht um eine gründliche Prüfung der Umstände.

In ihrem Urteil schloss sich die Strafkammer aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und ordnete die Unterbringung an. „So lange, bis Sie gesund sind. Sie lassen uns keine andere Wahl”, gab die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten dabei zu verstehen. wow