Baugebiet Riepelsiepen: Jetzt werden Verträge geschlossen

Der Ausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung. Das letzte Wort hat der Rat.

Sprockhövel. Die Diskussion um das geplante Neubaugebiet „Hölterstraße/Riepelsiepen“ (Bebauungsplan-Nr. 86) geht in die nächste Runde. Nachdem die Ergebnisse der zweiten öffentlichen Auslegung im gestrigen Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt wurden, soll nun der Rat am 15. Dezember die Verwaltung beauftragen, die vorgesehenen städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern abzuschließen.

Die Einwände zur zweiten Auslegung kamen zum einen von der Landwirtschaftskammer NRW, die darauf hinwies, dass 3,8 ha Acker und 1,5 ha Grünland verloren gehen, dies solle bei einer Abwägung berücksichtigt werden. Die Verwaltung teilte mit, dass dies der Fall sei.

Desweiteren monierte ein Bürger, dass die Anwohner der Otto-Hagemann-Straße mit einer viel höheren verkehrlichen Belastung leben müssten, sollte die favorisierte Variante in der das erschlossene Wohnviertel in einer Sackgasse enden soll, durchgesetzt werden.

Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass sich ein überwiegender Teil der Bürger für die Sackgassenlösung ausgesprochen habe, zudem sei die Mehrbelastung recht gering und auch nicht gebietsuntypisch. „Dort kommen etwa zehn Wohneinheiten dazu, entsprechend ist das Verkehrsaufkommen“, sagte Susanne Görner, Leiterin des Planungsamtes. Auch der Anregung eines weiteren Bürgers, ein Baufenster zu verlegen, wurde nicht gefolgt, da dies aus städtebaulicher Sicht nicht sinnvoll sei.

Nachfragen aus der Politik gab es auch zur Empfehlung, barrierefreie Wohnungen zu errichten. Dazu Bernd Woldt, Erster Beigeordneter: „Laut Bauverordnung ist bei mehrgeschossigen Wohnungen vorgegeben, dass die Erdgeschosswohnungen barrierefrei sein müssen, für die übrigen Wohnungen ist dies nicht zwingend.“

Nachfragen gab es auch zum Thema Landwirtschaft. Die Verwaltung stellte noch einmal klar, dass vorhandene Betriebe weiter bestehen bleiben, eine Erweiterung sei aus Lärm- und Geruchsgründen jedoch nicht vorgesehen.