Prügelei im Rathaus: Iraner (29) vor Einweisung in Psychiatrie?

Der Angeklagte wurde im Amtsgericht in Handschellen und Fußfesseln vorgeführt.

Sprockhövel. Einen ziemlich komplizierten Fall, bei dem der Angeklagte gleich in mehrfacher Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, hatte das Amtsgericht Hattingen jetzt zu lösen.

Angeklagt war ein aus dem Iran stammender Mann, der seit 2002 zunächst mit behördlicher Duldung, inzwischen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland lebt. Die Anklage wirft ihm Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und mehrere Fälle von Körperverletzung vor.

Im vergangenen Oktober war die Gerichtsverhandlung gegen den Mann ausgefallen, weil er dem Termin unentschuldigt fernblieb. Daraufhin war der Mann noch am gleichen Tag festgenommen worden (die WZ berichtete).

Bei dem Haftprüfungstermin war der Mann dann auch im Gericht gewalttätig geworden. Deshalb wurde er jetzt mit Handschellen und Fußfesseln vorgeführt. Neben den beiden Justizbeamten, die ihn aus der Untersuchungshaft zum Amtsgericht gebracht hatten, waren zwei Wachtmeister des Gerichtes und zwei Polizisten im Gerichtssaal, um weitere Gewaltaktionen zu verhindern.

Eigentlich soll der Mann, der wegen einer Vergewaltigung bereits eine sechsjährige Haftstrafe abgesessen hat, nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes in seine Heimat zurückkehren. Weil er aber jegliche Zusammenarbeit und auch eine unverzichtbare Unterschrift auf ein Dokument verweigert, ist dies derzeit nicht möglich.

Neben einer kleineren Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner, in der es darum ging, dass dieser ihn bei einer gemütlichen Runde mit Freunden nicht dabei haben wollte, waren eine Bedrohung und ein tätlicher Angriff auf einen Mitarbeiter des Sprockhöveler Sozialamtes und ein Angriff auf den Haßlinghauser Bezirksdienstbeamten der Polizei Gegenstand des jetzt verhandelten Strafverfahrens.

Ausgangspunkte waren jeweils Besuche des Mannes im Rathaus. Während es bei der ersten Begegnung, in der es um die Höhe eines auszuzahlenden Geldbetrages und die Unterbringung des Mannes ging, bei Drohungen geblieben sein soll, eskalierte die Situation im zweiten Fall.

Wegen eines Computerproblems konnte der Sachbearbeiter einen wöchentlichen Unterhaltsscheck nicht sofort ausstellen. Nachdem der Angeklagte kurzzeitig das Büro verlassen hatte, soll er laut Anklage zurückgekehrt und den Sachbearbeiter angegriffen haben.

Der zu Hilfe gerufene Bezirksdienstbeamte sagte aus, er habe die beiden Männer im Kampf auf dem Boden vorgefunden und sei dann sofort selbst von dem Angeklagten, unter anderem mit einem Kopfstoß, angegriffen worden.

Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung eher wortkarg. Sein Verhalten erklärte er damit, dass er sich beleidigt und respektlos behandelt gefühlt habe. Ein in der Verhandlung zitiertes psychologisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und stellt fest, dass weitere aggressive Taten in Zukunft nicht auszuschließen seien.

Etwas anders sah das ein in der Verhandlung anwesender Psychologe der ebenfalls eine Fortsetzung ähnlicher Taten, möglicherweise sogar mit einem Steigerungspotenzial, erwartet.

Er vermutete allerdings eher eine krankhafte seelische Störung, die zu unkontrollierten Reaktionen auf Kränkungen und Zurückweisungen des stark selbstbezogenen Mannes führen könne und gab zu Protokoll, dass aus seiner Sicht die Voraussetzungen für die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus gegeben seien.

Weil eine derartige Unterbringung vom Amtsgericht nicht angeordnet werden darf, entschied der Richter daraufhin, das Verfahren an das Landgericht zu verweisen und den Haftbefehl bis dahin aufrecht zu erhalten. Als der Angeklagte das verstanden hatte, bestätigte er die Prognose der Gutachter.

Er sprang auf und bedrohte den Richter mit den Worten “ich mache den ganzen Staat verrückt. Zieh dich warm an”, bevor er von seinen Aufsehern in die Untersuchungshaft zurückgebracht wurde.